Volltext: Lorch und Ens

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Diese Nachrichten, so lückenhaft sie sind, gestatten uns 
immerhin einen klaren Einblick in das Wesen und Zwecke der 
mittelalterlichen Zechen, deren Geschichte in Oberösterreich ver- 
hältnissmässig noch wenig beleuchtet ist. 
Hiemit scheiden wir von der gläubigen Zeit des Mittelalters. 
Wiederholt haben wir auf die spätere Gestaltung der Dinge hin¬ 
gewiesen. In der Geschichte der Stadt Ens war jedoch eine Ver¬ 
ordnung des Röm. Kg. Ferdinands vom Jahre 1553, 22. VIII. 
massgebend, welche mit der alten Zeit und ihren Stiftungen 
brach und neue Verhältnisse inaugurirte, mit welcher Verord¬ 
nung wir diese Blätter schliessen wollen. 
§. 12. 
Kirchliches Reformdekret Kg. Ferdinands für Ens. 
(Wien, 1553, 22. VIII.) 
Richter und Rath der Stadt Ens hatten mehrmals den Kg. 
Ferdinand gebeten, da die St. Lorenzpfarrkirche „einen ziemli¬ 
chen Weg“ ausserhalb der Stadtmauern gelegen, woraus sowohl 
im Winter als auch in unfriedlichen Zeiten die Besuchung des 
Gottesdienstes geschädigt und allerlei Nachtheil und Schaden zu 
befürchten sei, die Pfarrkirche in die Stadt zu transferiren, und 
da zugleich wohl viele Beneficien zu Ens gestiftet, aber mit 
Priestern nur der geringste Theil besetzt sei, die Renten und 
Gilten derselben aber missbräuchlich entzogen und dem Willen 
der Stifter zuwider benützt würden. Desshalb traf Kg. Ferdinand 
nachfolgende „Translation, Reformation, Union und Ordnung“ 
betreff der Pfarrkirche und der Beneficien mit Rath und Zustim¬ 
mung des Bischofes Wolfgang von Passau. 
Erstlich sollte die bisherige Klosterkirche der Minder¬ 
brüder zur Pfarrkirche erhoben und dahin alle Gottesdienste 
und pfarrlichen Rechte wie auch die Spendung der Sakramente 
übertragen werden, die Sepultur aber bei der St. Lorenzkirche „in 
der alten Pfarr“ verbleiben. 
In der neuen Pfarrkirche sollten täglich Hochamt und
	        
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