Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Zweiter Theil] (8,2 / 1901)

738 Die Wissenschaft vom objectiven Geist. Die Sittlichkeit. 
* Ebendas. §§ 325-328. S. 413-415. - - Ebendas. §§ 330-333. S. 416 
bis 419. 
Die Aufopferung für den Staat setzt die Tugend der Tapferkeit 
voraus, nicht den Muth des Thieres oder des Räubers, auch nicht die 
ritterliche Tapferkeit, welche die persönliche ist, sondern die politische, 
die sich in einem Stande der Tapferkeit verkörpert, d. i. das 
stehende Heer, in welchem jeder Bürger zu dienen hat. „Die wahre 
Tapferkeit gebildeter Völker ist das Bereitsein zur Aufopferung im 
Dienste des Staates, so daß das Individuum nur Eines unter Vielen 
ausmacht. Nicht der persönliche Muth, sondern die Einordnung in 
das Allgemeine ist hier das Wichtige." „Diese Gestalt enthält daher 
gänzlichen Gehorsam und Abthun des eigenen Meinens und Raisonnirens, 
Abwesenheit des eigenen Geistes und intensivste und umfassende 
augenblickliche Gegenwart des Geistes und Entschlossenheit, das feind 
seligste und dabei persönlichste Handeln gegen Individuen bei voll 
kommen gleichgültiger, ja guter Gesinnung gegen sie als Individuen." 
„Das Princip der modernen Welt, der Gedanke und das All 
gemeine, hat der Tapferkeit die höhere Gestalt gegeben, dieses Princip 
hat darum das Feuergewehr erfunden, und nicht eine zufällige Er 
findung dieser Waffe hat die bloß persönliche Gestalt der Tapferkeit 
in die abstractere verwandelt." 1 
Aus der wechselseitigen Beziehung selbständiger Staaten entwickeln 
sich gewisse Rechtsverhältnisse, die man das äußere Staatsrecht 
oder das Völkerrecht nennt, deren Geltung aber, wie die Geltung aller 
internationalen Verträge oder Tractate, nur so lange besteht, als die 
betheiligten Staaten wollen, also immer den Charakter der Forderung 
oder des Sollens behält, da kein rechtsprechender Prätor vorhanden ist, 
der den Streit entscheidet. Es ist zu fordern, daß die selbständigen 
Staaten jeder die souveraine Individualität des anderen achtet und 
anerkennt, woraus folgt, daß keiner in die inneren Angelegenheiten eines 
anderen Staates sich einmischen darf, d. h. soll. Kant hat in seinem 
philosophischen Entwurf vom ewigen Frieden (1795) den Vorschlag 
gemacht, daß ein beständiger Staatencongreß oder Völkerföderation durch 
Schiedsgerichte alle Völkerstreitigkeiten entscheiden soll, um auf diesem 
Wege die Kriege zu verhindern und den ewigen Weltfrieden zu ermög 
lichen. Dabei aber ist und bleibt die Einstimmung aller stets die 
fragliche und problematische Voraussetzung. ^
	        
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