Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Zweiter Theil] (8,2 / 1901)

Die Sittlichkeit. 
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* Ebendas. § 192. Zus. § 198. S. 251-256. — 2 Ebendas. §§ 201-205. 
S. 257—261. 
Je mehr sich die Bedürfnisse vervielfältigen und verfeinern, um 
so gleichförmiger wird die Art ihrer Befriedigung. Mit dem Luxus 
Hand in Hand geht die Mode, welche die gesellschaftlichen Lebensformen 
nivellirt und gleichmacht: eine gewisse durchgängige Uebereinstimmung 
in der Art der Wohnung, Kleidung, Ernährung, Zeiteintheilung u. s. f. 
Das Comfortable wird zum Convenablen, „alles Particulare wird in 
sofern ein Gesellschaftliches", die Kunst gesellschaftlich zu leben wird 
gemacht und nachgemacht; darin besteht die gesellschaftliche Bildung: 
die theoretische, welche sich an der Mannichfaltigkeit der interessiren- 
den Bestimmungen und Gegenstände entwickelt, die praktische, welche 
in der Arbeit, in dem Fleiß und in der Geschicklichkeit besteht, die 
Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse zu produciren, in der Theilung 
der Arbeit, welche der Luxus bedarf, zuletzt, um so leicht und schnell 
wie möglich von statten zu gehen, in der mechanischen Arbeit, d. h. 
in der Arbeit der Maschinen? 
Der Inbegriff und die Basis aller Mittel, welche zur Befriedigung 
ihrer Bedürfnisse dienen, ist das Vermögen der Gesellschaft. Dem 
System ihrer Bedürfnisse und ihrer Mittel gemäß ordnet und gliedert 
sich die Arbeit der Gesellschaft in große, classische Unterschiede, welche 
die Arbeitszweige oder Arbeitsstände ausmachen. „Die allgemeine 
Verschiedenheit der Besonderung der bürgerlichen Gesellschaft ist ein 
Nothwendiges. Wenn die erste Basis des Staats die Familie ist, so 
sind die Stände die zweite." 
Die drei Hauptthemata der öffentlichen Arbeiten sind: 1. die 
Hervorbringung der Naturproducte, 2. deren Bearbeitung und Umsatz, 
3. die Geschäfte der allgemeinen Interessen und Zwecke, die Angelegen 
heiten der Religion, Wissenschaft, Kunst u. s. f. Demgemäß sind die 
drei öffentlichen Arbeitsstände: 1. der ackerbauende oder, wie Hegel 
ihn nennt, substantielle Stand; 2. die gewerbtreibenden Stände: 
der Handwerker- und Fabrikantenstand einerseits und der 
Handelsstand andererseits; 3. der allgemeine, d. h. der die Geschäfte 
der allgemeinen Interessen und Zwecke betreibende Stand? 
Es handelt sich noch um die Einrichtungen, welche die Rechte und 
das Wohl der bürgerlichen Gesellschaft zu besorgen haben und diesen 
beiden Aufgaben gewidmet sind.
	        
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