Volltext: Die Pfarren Moosbach, Mining und Weng [Persönliches Exemplar des Autors mit zahlreichen Anmerkungen auf eingeschossenen Blättern]

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Zum Danke für diese „gar aufrichtige und redliche" 
Haltung;, zur Belohnung- der treuen Dienste und Ver¬ 
gütung des erlittenen Schadens bevorzugte sie Herzog 
Albrecht kurz vor seinem Tode beim Kaufe der Herr¬ 
schaft Fraunstein (1508 Febr. 7), die er ihnen gegen 
die Summe von 13.500 fl. überließ.1) Mit Recht nennt 
Hund2) diese Erwerbung einen „leidlichen Kauf", indem 
der Herzog ihnen den übrigen Teil (14.500 fl.) des 
eigentlichen Kaufwertes schenkte.3) «-T. 
Zur Herrschaft Fraunstein gehörten folgende Be¬ 
sitzungen : 
1. Das im Erbfolgekriege hart mitgenommene 
Schloß Fraunstein. 
2. die Herrschaft Er neck mit dem Burgstall am 
linken Innufer, wozu ein Hof bau, eine Taferne, Schmiede, 
Badstube, Mühle und andere Ehehaften gehörten. 
3. die Dörfer Mining und Graben auf der 
rechten Innseite, Ering, Malching, Münchham, 
Maierhof, Kühstein, Aukental, Grießer(n) und 
Asperl (Aschpan) auf der linken Innseite.4) 
4. Dazu kam das Wiederkaufsrecht auf jene 45 &><$) 
aus den Gütern der Herrschaft Fraunstein-Erneck, die 
Herzog Georg dem Peter Frö.schl verkauft hatte/) 
Am 17. März 1509 kauften die Paumgartner diese 
Güter von dem Sohne Peter Fröschls hinzu.6) 
*) Schloß archiv Ering. Fünf Abschriften des Konfirma¬ 
tionsbriefes Kaiser Maximilians L, datiert Freiburg i. Br. 1511 
Jan. 2, mit der inserierten Verkaufsurkunde. Vgl. das unvoll¬ 
ständige Regest bei V. v. Handel-Mazzetti, Eringer-Reg. I 367, 
wo es statt Greiffern „Grießern" und statt Rauenstein „Kühstein" 
heißen sollte. Teilweise abgedruckt in der Linzer Tages-Post 
1905 Nr. 17. 
2) Bayr. Stammenbuch I (1598) 44. 
3) Die Angabe in der Tages-Post, als sei ihnen die ganze 
Kaufsumme geschenkt worden, ist demnach zu berichtigen. 
4) Dagegen behielt sich Herzog Albrecht Dorf und Hofmark 
Göging, in der Griesbacher Herrschaft gelegen, vor. 
5) Landshut 1494 Juli 12. Vgl. V. v. Handel-Mazzetti^ 
Aurolzm.-Reg. II (1900) 17 f., 22 f. 
6) V. v. Handel-Mazzetti, Eringer-Reg. I 368. 
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