Volltext: Schwand im Innkreis

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politanus.'" Den Altar Hatte also der Weihkbischos 
Heinrich (Kurz) von Passau geweiht. D>a er die Würde 
eines Bischofs erst am 14. März 1526 erhalten hatte 
(vergleiche L. H. Krick, Das Domstift Passau. S. 208), 
so konnte die Weihe des Altares und wahrscheinlich 
die der ganzen Kirche erst noch diesem Zeitpunkte statt¬ 
finden, Wahrscheinlich im Jahre'1527. 
In welchem Ausmaße w ar 1504 die Z e r- 
störung, der Kirche erfolgt? Das erkennen 
wir aus einer Eingabe der Pfarrgemeinde Schiwand 
an die weltliche ©Evrigleit vom Jahve 1520. Sie bittet 
um Beihilfe zum Kirchenban. Er sei notwendig, „weil 
die KapleVe merklich! iCtllenfhalB'ett baufällig sei, so 
daß, man das Gewölbe aus großer Not habe abtragen 
und niederlegen müssen." Daraus dürfen wir schlie¬ 
ßen, daß die eigentlichen Kirchenmauern und der Turm 
stehen geblieben sind. (Vergleiche „Agiendieinbuchi," 
Blatt 74b: Erneuerung und Vergrößerung der Ka¬ 
pelle.) Ferner lautet eine Eintragung in bas „Agen¬ 
denbuch" : „Anno 1520 hat die Gemein das Gotts- 
haus in der Schwand renoviert." 
Die Betrachtung der Kirche ergibt folgendes. Der 
älteste Teil ist das Presbyterium. Das ist auch aüisi 
der Verwitterung der Tuffsteine zu erkennen. Die 
Fenster des Priesterchlores weisen Maßwerk auf im 
Gegensatz zu den Fenstern des Langhauses. 
Der Teil oberhalb1 der Fenster zeigt deutlich, 
daß hier nichlt mehr Tuffsteine, sondern Ziegel ver¬ 
wendet wurden. Es könnte daraus folgendes ge¬ 
schlossen werden: Entweder war der Priesterchor ur¬ 
sprünglich niedriger oder dessen Gewölbe wurde nach 
1504 abgetragen. 
Ferner ist im Innern des Turmes deutlich! er¬ 
kennbar, daß auch das Langhaus einst niedriger war. 
Hier hat eine Erhöhung um 2.80 Meter stattgefunden. 
Der Aufbau ist aber hier im Gegensatz zu dem des! 
Priesterichiores mit Tuffsteinen erfolgt. 
Es darf wohl die Vermutung ausgesprochen wer¬ 
den, daß in der Zeit von 1521—1527 gleichzeitig das 
Gewölbe des Priesterchores und das des Langhauses! 
auf die gleiche Höhe gebracht wurden, wenn auch der 
Umstand, daß in dem einen Fall Ziegel und in dem
	        
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