Volltext: Das Decanat Peyerbach im Hausruck-Kreise von Oesterreich ob der Enns, mit den Grafen von Schaumburg [17,3] (17 = Abth. 3 ; Bd. 4 ; / 1839)

27S 
war/ überließ seinen Brüdern, nach dem Tode deS VaLerS- 
die Regierung des Schaumbergerlandes gänzlich. 
Ulrich II. 
Ulrich II./ Graf von Schaumberg erscheint in der zwi 
schen Herzog IV. und dessen Bruder auf der einen; dann 
Ludwig König von Ungarn und Casimir von Pohlen auf 
der andern Seite errichteten Conföderation- Kaum ein 
Jahr verehelicht, erhielt er durch den Tod des letzten Grafen 
von Julbach/ Leopold/ als dessen nächster Erbe die Feste und 
Herrschaft Julbach (unweit Braunau) sammt dem Julbach- 
schen Wappen, welches nachgehends die Grafen von Schaum 
berg dem ihrigen einverleibten). Er wies das Witthum sei 
ner Gemahlinn auf die Herrschaft Julbach an. Allein diese 
Herrschaft setzte ihn in große Verlegenheit; denn die Her 
zoge von Nieder-Bayern wollten ihm die Besitznahme dieser 
Güter nicht gestatten. Graf Ulrich griff also zu den Waffen- 
forderte seinen Bruder Heinrich/ seine Vettern und seinen 
Freund, den Grafen von Sinzendorf/ dem et eine Schad 
loshaltung versprach, zur Hülfe auf/ und rückte mit allen 
seinen Rittern und Knechten nach Bayern vor, um sein 
Erbe mit Gewalt der Waffen zu behaupten. Doch eS kam 
zu keiner Schlacht. Die Herzoge von Bayern ließen ihm 
seine Erbgüter ausfolgen, und schlossen ein Bündniß mir 
ihm 1370. Dieß sahen die Herzoge von Oesterreich ungern- 
doch sie schwiegen, da ihnen die Grafen von Schaumberg 
schon das Versprechen gegeben hatten, die österreichischen 
Privilegien respectiren, und die Lehen von den österreichischen 
Herzogen nehmen zu wollen. Obgleich Kaiser Friedrich I. 
1156 verordnet hatte, daß innerhalb der Gränzen des Her 
zogthums Oesterreich kein unmittelbares Reichslehen bestehen 
sollte, so bequemten sich doch erst die Grafen Ulrich Ü. 
und Heinrich IV. (Brüder) und Graf Bernhard vott 
Schaumberg (ein Vetter des* vorigen) im Jahr 1261. ihre 
18 *
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.