Volltext: Das Decanat Peyerbach im Hausruck-Kreise von Oesterreich ob der Enns, mit den Grafen von Schaumburg [17,3] (17 = Abth. 3 ; Bd. 4 ; / 1839)

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Besitzungen hatten/ indem die Gebrüder Ulrich und Heinrich 
von Schaumburg/zu einem ewigen Lichte in Wilhering/ bey 
ihremKämmerer zu Schönering ein Pfund Pfennige anwiesen. 
Die ersteren Aebte von Engelszell haben/ soviel man 
weiß/ die obige Bedingniß treu und buchstäblich erfüllet. 
Herr Jacob Stamper, der als Vicar der Pfarre Schöne- 
ring/ i. I. 1476 gestorben / und in der Kirche begraben wor 
den war/ gehörte keinesweges zu den Mönchen von Engels 
zell/ sondern war zuversichtlich ein Weltpriester/ weil er sich 
auf seinem Grabsteine/ mit keiner Cuculle, (dem gewöhnlichen 
Chorkteide strengerer Religiösen) sondern mit einem Birete 
und einem langen Talarkleide zeiget. 
Was nach der Zeit geschehen ist/ als Engelszell i. I. 
1571 ganz ausgestorben war/ und die wichtige Epoche deS 
Lutherthumes erfolgte/ ist nicht bekannt; und nur soviel ge 
wiß/ daß nach dem Ende der Unruhen in Oberösterreich und 
nach der Wiederauflehung des Cisterzienserklosterö Engelszell 
die Pfarre zu Schönering/ noch von einem Wettpriester be 
sorget wurde.DieserwarHerrGeorg Hö rmann/ ein leibli 
cher Bruder des Prälaten Hieronymus/ und'ein großer Freund 
und Gönner des Klosters Engelszell/ welcher im I. 1641 ver 
schieden isi. 
Es ist wohl möglich/ daß nach diesem Todesfälle die 
Aebte dieses Cisterzienser-Stiftes/ keinen Weltpriester mehr 
auf die hiesige Pfarre präsentirt/ sondern ihre eigene Pro 
fessen / als Pfarrer und Oekonomen darauf gesetzt hatten. 
Wenigstens findet man/ daß P. Paulus Grimm im I. 
1685 auf dieser Pfarre gestorben war. Deßgteichen besorgte 
auch P. Albert Wimmer/ durch einige Jahre die Pfarre 
Schönering/ und blieb so lange auf selber, bis er wieder 
n?ch Engelszell zurückberufen, und zum Prior bestimmt 
wurde/ wo er nach der Zeit sein Jubiläum hielt/ und im J. 
1711 im Herrn entschlief. Nach ihm war, laut eines Leichen 
steines/ Thomas Veilard/ bis zum Jahre 1717 Rector 
der hiesigen Kirche. 
Bey diesem Verfahren scheint das hohe Ordinariat zu
	        
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