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III. Strategie.
Sie ist die Verbindung der einzelnen Gefechte die
den Krieg ausmachen, zum Zweck des Feldzuges und des
Krieges.
Weiß man zu fechten, weiß man zu siegen, so ist
Wenig mehr übrig. Denn glückliche Erfolge zu verbinden
ist leicht, weil es eine bloße Sache geübter Urtheilskraft
ist und nicht mehr, wie die Leitung des Gefechtes, auf be¬
sonderem Wissen beruht.
Die wenigen Grundsätze welche darin Vorkommen, die
vorzüglich auf der Verfassung der Staaten und Armeen
beruhen, werden sich daher dem Wesentlichen nach sehr
kurz zufammenfassen lassen.
1. Allgemeine Grundsätze.
1. Es giebt beim Kriegführen drei Hauptzwecke :
s) die feindliche bewaffnete Macht zu besiegen und auf¬
zureiben ;
b) sich in Besitz der tobten Streitkräfte und der andern
Quellen der feindlichen Armee zu setzen, und
c) die öffentliche Meinung zu gewinnen.
2. Um den ersten Zweck zu erreichen richtet man
seine Hauptoperation immer gegen die feindliche Hauptar¬
mee oder doch gegen einen sehr bedeutenden Theil der
feindlichen Macht; denn nur wenn man damit anfängt
diese zu schlagen, kann man den andern beiden Zwecken
mit Erfolg nachgehen.
3. Um die feindlichen tobten Kräfte zu erobern rich¬
tet man seine Operationen gegen diejenigen Punkte wo diese
Kräfte am meisten konzentrirt sind: Hauptstädte, Nieder¬
lagen, große Festungen. Auf dem Wege zu ihnen wird
man