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daß sie aber eben den Charakter der Zeit und der allge¬
meinen Verhältnisse an sich tragen werden, endlich daß sie
den allgemeinen Folgerungen welche aus der
Natur des Krieges gezogen werden müssen, un¬
terworfen bleiben.
Viertes Kapitel.
Nähere Bestimmungen des kriegerischen Ziels.
Niederwerfung des Feindes.
Das Ziel des Krieges sollte nach seinem Begriff
stets die Niederwerfung des Gegners sein; dies ist die
Grundvorstellung von der wir ausgehcn.
Was ist nun diese Niederwerfung? Nicht immer
ist die ganze Eroberung des feindlichen Staates dazu nö-
thig. Wäre man im Jahre 1792 nach Paris gekommen,
so war, nach aller menschlichen Wahrscheinlichkeit, der Krieg
mit der Revolutionsparthei vor der Hand geendigt; es
war nicht einmal nöthig ihre Heere vorher zu schlagen,
denn diese Heere waren noch nicht als einzige Potenz zu
betrachten. Im Jahre 1814 hingegen würde man auch
mit Paris nicht Alles erreicht haben, sobald Bonaparte
noch an der Spitze eines beträchtlichen Heeres geblieben
wäre; da aber sein Heer größtcnthcilö aufgericben war,
so entschied auch in den Jahren 1814 und 1815 die Ein¬
nahme von Paris Alles. Hätte Bonaparte im Jahre 1812
das russische Heer von 120,000 Mann, welches auf der
Straße von Caluga stand, vor oder nach der Einnahme
von Moskau gehörig zertrümmern können, wie er 1805
das östreichische und 1806 das preußische Heer zertrümmert