Volltext: Schwanenstadt - einst und jetzt

Khünstige handtwercher, daselbst wie die Namen Haben, mögen, 
ordentliche Zöhmaister Zu Zünften halten, Lehr Jünger ausnenv 
men, dingen und nach verstreckten Lehr Jahren, Wiederumben 
ledig, und muffig zehlen, Khönnen, sollen und mögen, allermassen 
es in der gleichen Sachen und fahlen, bei anderen Stötten der¬ 
selben Orthen, lieblich und Herkhommen ist. Doch soll diese 
unsere gnädigst Erhöb- und befreyung Znlaß und Bewilligung, 
uns und unfern Stötten daselbst in Österreich ob der Enns an 
deren freyheiten, Rechten und Gerechtichkheiten, auch ohne Nachtl 
und Schabten fein, und gebüetten darauf allen und jeden unsern 
Fürsten, ©eistl.- und weltlichen Prelaten, ©raffen, Freyen, Herrn, 
Rittern, Knechten, Landts Haubt leüthen, Landt Marfchallen, 
Vizthomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleüthen, Bürger- 
maistern, Richtern, Räthen, Bürgern, Gemainen, Sonderlich aber 
Gemainer Landschaft in Österreich ob der Ennß und sonst all 
unfern nachgesetzten Obrigkheiten, Unterthanen und getrauen, waff 
Würdten Standts oder Wesens die feint. Ernstlich und Ve¬ 
rglich mit diesen Brieff. Und wollen, das Sye villgenandten 
Adamen ©raff von Herberstorff und feine Unterthanen, die 
Bürgerschaft der Statt Schwanenstatt und Ihre Rachkhomen, an 
vor berürter unser Kaysl. und landts sürstl. ©nabten und Frey¬ 
heiten, nicht hindern, noch Irren, Sondern Sye deren, wir ob- 
steht gebräuchlich Ersreyn gebrauchen, gemessen und gänzlich dabey 
bleyben lassen. Hier wider nicht thuen gestatten auch Iernandts 
andern in fainer weise nochweeg, also lieb aitteit Jeden sey unser 
schwüre Ungnadt und Straff, und dazu «in Pen Rernblich Vier¬ 
zig Markh Löttigß ©oldtß zuverrneidten, die ein jeder so oft Er 
hierüber freventlich tete, eins halb, in unsere Kaifl. Hoff- 
Carner und den andern Halbenthail vill ermelten ©raffen von 
Herberstorff oder dessen Rachkhomen hienwieder belaidigt wurden, 
unabläfflich zu zahlen verfallen fein soll. Das Mainen wür 
ernstlich. Mit Urkhundt dieses brieffs, befigelt mit unserm Kaysl. 
anhangenden Insigl, der geben ist in unser Statt Wienn den 
Aylsten Tag des Monaths Augnsti, Rach Christi unfern Lieben 
Herrn und Seligmachers ©eburth im Sechzehn Siben und zwain- 
zigisten umseres Reichs des Römischen im achten, des ^ungarischen 
im Zehnten, des Böhümbischen im aylssten Jahren!"
	        
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