Volltext: Schwanenstadt - einst und jetzt

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„Rüstgeld", das ist die von der Regierung, bzw. von den Landständen 
vorgeschriebene Militärsteuer wurde von nun an auf 200 fl jährlich 
pauschaliert. Aus diesen bedeutenden Geld- und Steuerleistungen er¬ 
sehen wir, daß Schwans im 16. Jahrhundert schon ein bedeutender 
Ort und daß die Bürgerschaft wohlhabend und leistungsfähig gewesen 
sein muß, denn sonst Hütte Schwans nicht so bedeutende Opfer für 
die Marktfreiheiten bringen können. Die teure Ablösung oder besser 
gesagt Wiedererkaufuug schon früher besessener Rechte zeigt uns aber 
auch in Schwanenstadt das gleiche Bild wie in vielen anderen Orten 
und Herrschaften: die Bürgerschaft (und noch mehr der Bauernstand) 
wird von der Grund- und Vogtherrschaft der alten Rechte beraubt 
und mit vermehrten Abgaben beschwert. 
Die klugen und wohlhabenden Schwanser konnten sich ihre 
ehedem schon besessenen Rechte durch Vertrüge und bedeutende Geld- 
opfer allerdings wieder erringen und sichern. Aus den zähen und ziel¬ 
bewußten Verhandlungen ist einerseits die Freiheitsliebe der Alt- 
Schwanenstüdter rühmenswert, anderseits ihre Opferwilligkeit aner¬ 
kennenswert, denn die Zugeständnisse der Vogteiherrschasten waren 
viel weniger Gnadenakte als vielmehr Geschäfte der geldbedürftigen 
Herrschaftsinhaber. 
Die Schwanser begnügten sich auch mit den errungenen Markt¬ 
freiheiten nicht; der Ruhm Grieskircheus, das 1613 das Stadtrecht erreicht 
hatte, eiferte sie noch mehr an und machte sie umso opferwilliger zur 
Erwerbung des Stadtrechtes im 1627, 
Der ebenso geschäftskundige wie kriegstüchtige Graf Herbers¬ 
dorf hatte am 26. Juni 1627 die Herrschaft Puchheim mit allen 
Rechten erworben und sofort machte er sich erbötig, dem Markte 
Schwans das lang ersehnte Stadtrecht zu erwirken und erreichte tat¬ 
sächlich schon nach sechs Wochen die kaiserliche Zustimmung zur Stadt¬ 
erhebung. Diese außerordentlich schnelle Erledigung überrascht umso 
mehr, als ja Oberösterreich damals in bayerischer Verwaltung war 
und nach der Unterdrückung des großen Bauernaufstandes keineswegs 
in Gnade beim Kaiser stand. Die Genehmigung erfolgte tatsächlich 
nur dem Statthalter Herbersdorf zuliebe, dem sich ja der Kaiser sehr 
zu Dank verpflichtet fühlte. Cs ist daher in der kaiserlichen Stadtrechts¬ 
urkunde auch ausdrücklich vermerkt, daß das Stadtrecht für Schwans
	        
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