Volltext: Schwanenstadt - einst und jetzt

Besitze der Grund- und Marktobrigkeit, während die Landgerichtshoheit 
im Besitze der Pollheimer ist'). 
Von 1590 bis 1848 stand Schwanenstadt unter der Grund¬ 
herrschast Puchheims und gelangte i. 1.1627 an den Statthalter Gras 
Herbersdorf, als dieser Puchheim samt allen Rechten um 125.000 fl 
kaufte. Bald nach dem frühen Tode Herbersdorfs (i. I. 1629) mußte 
die Witwe Salome diese Herrschaft Schulden halber um 112.500 fl 
an den Grafen Sigmund von Salburg verkaufen (t. I. 1636). Die 
Salburger blieben nun über 100 Jahre die Herrn von Puchheim und 
Schwanenstadt. Erst i. 1.1765 verkaufte Graf Christoph von Salburg 
diesen Besitz an einen Herrn Joses von Fuchs und dessen Familie, die 
später in den Freiherrnstand erhoben wurde, behielt Puchheim und die 
Oberhoheit über Schwanenstadt bis zum Jahre 1839. In diesem Jahre 
kaufte Erzherzog Maximilian von Este (der Erbauer der ehemaligen 
Maximilians.Festungstürme in Linz) diese Herrschaft, die dann auf seine 
Erbin, die Gräfin von Chambord und i. 1.1892 auf die Nebenlinie Don 
Alfonso de Bourbon Este überging, in deren Besitz Puchheim noch heute ist2). 
Eingehend aus die Ortsgeschichte selbst können wir schon aus 
den vorausgegangenen Feststellungen ersehen, daß Schwanenstadt schon 
im Mittelalter ein namhafter Ort war und wir dürfen mit Recht 
annehmen, daß dieser uralte Gerichtsort auch ein sehr altes 
Marktrecht 
hatte. Eine Markterhebungs- oder Marktrechtsurkunde für Schwans 
ist allerdings nicht erhalten; auch für- den uralten Pfinsta-Donnerstag 
Wochenmarkt und für die ehemaligen fünf Jahrmärkte und zwei Kirch- 
weihtage, sowie sür die Biehmärkte sind keine Anfangsprivilegien er¬ 
halten; aber gerade das Fehlen derartiger Urkunden spricht für das 
sehr hohe Alter dieser Vorrechte, die der Ort als uralte Gewohnheits¬ 
rechte zum Teile vielleicht schon von der Karolingerzeit her besaß. 
Zum erstenmale wird Schwans urkundlich als Markt bezeichnet 
im Lehensrevers der Schaunburger Grafen an die Habsburger vom 
*) Im übrigen widersprechen sich bezüglich der Rechts- und Besitzver¬ 
hältnisse von Schwanenstadt und Puchheim sowohl die Historiker wie auch teilweise 
die vorhandenen Urkunden und Regesten. Diese interessanten Fragen müßten noch 
eingehend untersucht werden. 
2) Mit diesen authentischen Daten werden die Angaben früherer Histo¬ 
riker (auch die Sekkers) richtig gestellt.
	        
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