Volltext: Hinterlassene Werke über Krieg und Kriegführung des Generals Carl von Clausewitz zweiter Band (2 : Vom Kriege ; 2 ;)

223 
ist: so sicht man wohl ein, wie in einzelnen Fällen durch 
besondere Umstände, vor allen durch die Kühnheit des Geg¬ 
ners diese ganze Deckung illusorisch werden kann, und man 
wird sich also im Kriege nicht damit begnügen, die Wir¬ 
kung einer solchen Festung summarisch anzunehmen, son¬ 
dern die einzelnen Fälle bestimmt durchdenken müssen. 
9. Als Deckung einer nicht besetzten Pro¬ 
vinz. Wenn eine Provinz im Kriege entweder gar nicht 
oder nicht mit einer namhaften Macht besetzt, gleichwohl 
feindlichen Streifereien mehr oder weniger auögesetzt ist: so 
sieht man eine in ihr liegende nicht zu unbedeutende Fe¬ 
stung als eine Deckung oder, wenn man will, als eine Si¬ 
cherung dieser Provinz an. Als eine Sicherung kann man 
sie allerdings betrachten, weil der Feind nicht eher Herr der 
Provinz fein wird, als bis er die Festung genommen hat, 
wodurch wir Zeit gewinnen, zu ihrer Vertheidigung her¬ 
beizueilen. Die eigentliche Deckung aber kann freilich nur 
sehr mittelbar gedacht oder uneigentlich verstanden wer¬ 
den- Die Festung kann nämlich nur durch ihre aktive 
Wirksamkeit den feindlichen Streifereien einigermaßen 
Grenzen setzen. Ist diese Wirksamkeit auf die bloße Be¬ 
satzung beschränkt, so wird der Erfolg nicht merklich sein, 
da die Besatzungen solcher Festungen meistens nur schwach 
sind und aus bloßem Fußvolk und zwar nicht dem besten 
zu bestehen pflegen- Etwas mehr Wirklichkeit wird die 
Vorstellung gewinnen, wenn kleine Haufen mit der Fe¬ 
stung in Verbindung treten, die sie zu ihrem Anhalt und 
Stützpunkt machen. 
10. Als Mittelpunkt einer Volksbewaff¬ 
nung. Lebensmittel, Waffen, Munition können zwar in 
einem Volkskriege nicht der Gegenstand regelmäßiger Liefe¬
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.