Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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demselben Tage mit einem Mindestabstand von einer halben 
Stunde zur Austragung kommen. 8) Wertung der Siege in 
Mehrkämpfen (87, Anmerkung c, 3 und f9. h) Startrecht in 
Einzel- und Mannschaftemehrkämpfen. 1. In Junioren-Einzel⸗ 
mehrkämpfen sind alle Schwimmer startberechtigt, die noch keinen 
Einzelmehrkampf gewonnen haben. 2. Als II. Senioren für 
Einzelmehrkämpfe sind alle zu erkennen, die noch keinen Einzel— 
mehrkampf „Offen für alle“ gewonnen haben. 3. Für Mann— 
schaftsmehrkäͤmpfe zählt die Leistungsklasse des Schwimmers 
nach 877. i) Mehrkampftafel für gebundene Einzel— 
mehrkämpfe und Mannschaftsmehrkämpfe. J. Springen. 
A. Junioren, 5 Sprünge laut Wettkampftafel: 15 Punkte — 
O Punkte, 45 Punkte — 30 Punkte. B. II. Senioren, 6 Sprünge 
laut Wettkampftafel: 24 Punkte — 0 Punkte, 54 Punkte 
— 30 Punkte. O. Offen für alle, 8 Sprünge laut Wettkampftafel: 
12 Punkte — O Punkte, 72 Punkte — 30 Punkte. — II. Schwam⸗ 
men (GGeliebige Schwimmart). A. Junioren, 50 Meter: 45 Sekun⸗ 
den — 0 Punkte, 30 Sekunden — 30 Punkte. B. Senioren, 
100 Meter: 85 Sekunden —0 Punkte, 70 Sekunden — 30 Punkte, 
1Sekunde zählt 2 Punkte. — III. Tauchen. A. Junioren: 
20 Meter — 6 Punkte, 40 Meter — 20 Punkte, 40 Meter in 
0 Sekunden — 20 Punkte, 40 Meter in 30 Sekunden — 30 Punkte. 
B. Senioren: 30 Meter — 0O Punkte, 50 Meter — 20 Punkte, 
50 Meter in 50 Sekunden — 20 Punkte, 50 Meter in 40 Sekunden 
— 30 Paͤnkte. Andere Strecken sind nicht zulässig. Ueberpunkte 
werden angerechnet. Sekundenteile zählen. Zum Beispiel: 
100 Meter in 66.4 Sekunden — 30 Punkte — 3.6 Sekunden )2 
— 72 Sekunden, zusammen 37.2 Punkte. 50-Meter⸗Tauchen in 
38 Sekunden — 32 Punkte. K) Veranstaltet ein Verein einen 
Vereinsmehrkampf, so hat er unbedingt einen Sprungabewerb 
in den Mehrkampf aufzunehmen. 
Die Internationalen Wasfserballregeln. 
(¶Aus dem englischen Original der F. J. N. A. aus dem 
Jahre 1924 übersetzt vom österreichischen Kampfrichterkollegium.) 
1. Spielfeld: Die Entfernung der beiden Tore von— 
einander sei nicht größer als 30 Yard (2713 Meter) und nicht 
einer als 19 Hard (1733 Meter). Die Breite des Spielfeldes 
sei höchstens 20 Yard (18.2 Meter). Die 2-Yard-(182 Meter) und 
die ard- (365 Meter, Straf⸗-) Linie sowie die Halbfeldlinie 
muß auf beiden Seiten des Spielfeldes klar kenntlich ge— 
macht sein.
	        
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