Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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Punkt 2. Tiefe des Wassers. Die Wassertiefe 
soll vor den Plattformen mindestens die Hälfte der Sprunghöhe 
betragen, jedoch nie weniger als 3 Meter. Bei einer Höhe von 
10 Meter und darüber ist eine Wassertiefe von 5 Meter aus— 
reichend. 
Punkt 3. Sprünge. a) Das Turmspringen wird 
in Oesterreich nur als Kürspringen ausgetragen. b) Die Anzahl 
der Sprünge für die verschiedenen Klassen ist in der Wettkampf— 
tafel S 39, Punkt 5) angegeben. c) Sprünge, welche kopfwärts 
ins Wasser führen, dürfen nur mit „Arme hoch“ vor dem Ein— 
tauchen ausgeführt werden. d) Auswahl der Sprünge (siehe 
Sprungverzeichnis, Anmerkung e). 
Punkt 4. Wertung. a) Die Wertung geschieht nach den 
entsprechenden Bedingungen für Kunstspringen. b) Die Schwierig— 
keitsgrade in der internationalen Sprungtafel haben für 
Desterreich keine Gültigkeit.“ J 
Punkt 5. Einspruch. a) Einspruch gegen die 
Wertung eines Sprungrichters kann nur vom Schiedsrichter 
des betreffenden Wettlampfes an den Verbandsvorstand gerichtet 
werden. b) Die internationalen Bestimmungen über Einsprüche 
sind für Oesterreich nicht gültig. 
Gebiet: Mehrkampf. “... I 
841. 
a) Mehrkämpfe sind Wettkämpfe, bei welchen verschiedene 
Gebiete (Schwimmen, Springen, Tauchen und Kopfweitspringen) 
zu einem Bewerb vereinigt sind. Sie können als Einzel- oder 
Mannschaftswettkämpfe ausgeschrieben werden. b) Erfolgt die 
Entscheidung von Méhrkämpfen durch Punktewertung, so ist 
der Wertungsschlüssel in den Ausschreibungen festzusetzen. Für 
die einzelnen Gebiete muß eine gleiche Höchstzifser der erreich— 
baren Punkte vorgesehen werden. c) Man unterscheidet: 
1. Freie Mehrkämpfe (Gnur für Vereinsmannschaften). 
Die Auswahl und Zusammenstellung der Gebiete ist freigestellt. 
Diese Mehrkämpfe stehen allen Leistungsklassen offen. 2. Ge— 
bundene Mehrkämpfe (für Vereinsmannschaften und 
Einzelbewerber)s. Die Gebiete: Springen, Schwimmen (be— 
liebige Art) und Tauchen sind hiebei feststebend. Diese Mehr— 
kämpfe kommen a) für Junioren, b) für II. Senioren, c) „Offen 
für alle“ zur Austragung. d) Bei Vereinsmehrkämpfen muß für 
jeden Teil mindestens ein Wettkämpfer gestellt werden. e) In 
Mehrkämpfen, in denen mehrere Schwimmarten vorkommen, 
ist Freistil-Schwimmen statt beliebiger Art Vorschrift. 5), Die 
einzelnen Teile des Einzelmehrkampfes müssen an ein- und 
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