Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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Wasser ausgeführte Bewegung, welche das Vorwärtskommen 
befördert, macht die Leistung ungültig. P) Die Absprungstelle 
muß fest (nicht federnd) sein und darf höchstens 50 Zentimeter 
siber dem Waässerspiegel liegen. c) Der Kopfweitsprung ist auf 
60 Sekunden beschränkt; der Ablauf dieser Zeit ist durch ein 
Schallzeichen zu verkünden, bei welchem die Uebung als Pe— 
eudet Jill. Eine nach dem Schallzeichen zurückgelegte Strecke 
wird nicht mehr berücksichtigt. d) Jedem Bewerber sind min— 
destens zwei, jedoch höchstens drei Sprünge zu gestatten, wobei 
es ihm freisteht, auf restliche Sprünge zu verzichten. Die Zahl 
der gestatteten Sprünge ist in den Ausschreibungen festzu— 
fetzen. Gewertet wird in jedem Bewerb der weiteste gültige 
Sprung eines jeden Teilnehmers. e) Kopfweitsprungbewerbe 
dürfen nur in Schwimmbädern mit stehendem und so klarem 
Wasser veranstaltet werden, daß., die genaue Beobachtung des 
Springers den Kampfrichtern möglich ist. 
Gebiet: Kunst- und Turmspringen. 
8 39. A4. Bestimmungen über Wettkämpfe im Kunstspringen. 
PunktlJ. Sprungbretter und Wassertiefe. 
Die Sprungbretter für Wettkämpfe im Kunstspringen 
müssen einen Meter und drei Meter über dem Wasserspiegel 
fegen. Sie sollen mäßig federn, mindestens drei Meter lang 
und Meter breit und wagrecht sein, wenigstens einen Meter 
über den Rand des Schwimmbeckens hinausreichen und mit 
ner Kokosmatte fest belegt sein.. Entsprechen die Bretter 
diesen Vorschriften nicht, so müssen die Abweichungen bekannt⸗ 
gegeben werden. I 
Punkt 2. Die Sprungbretter müssen den Bewerbern 
iPend 21 Stunden vor der Veranstaltung zur Verfügung 
ehen. 
Punkt 3. Die Tiefe des Wassers soll unter dem Drei—⸗ 
Meter Brett mindesterns 335 Meter, unter dem Ein-Meter⸗ 
rett mindestens 25 Meter betragen. Geringere Wassertiefe 
muß bekauntgegeben werden. 
Punkt 4 Sprünge. Es gibt Pflichtsprünge 
und Kürsprünge. 2). Die Mindestzahl der Pflichtsprünge 
ist in der Weltkampftafel für jede Art von Springwettbewerben 
angegeben. b) Die Pflichtsprünge sind vom Verbandsvorstande 
der Wettkampftafel entsprechend auszulosen und in die Aus— 
schreibungen einzusetzen. Der Verbandsvorstand kann die 
auͤsgelosten Sprünge hinsichtlich der Ausführungsart ent— 
sprechend der Klasse des Wettbewerbes ändern, wobei auch 
Einseitigkeiten, die der Zufall der Auslosung mit sich bringt, 
beseitigt werden dürfen. d) Die Kürsprünge müssen spätestens 
aine Stunde vor Beginn des Weitkampfes schriftlich ein—
	        
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