Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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8 27. Wende. 
Jede Wende muß bei sonstigem Preisverlust deutlich mit 
der Hand berührt werden. Im Brusts chwimmen ist gleichzeitige 
Berührung mit beiden Händen Vorschrift. In Bädern, wo 
alle Wenden mit Abstoß durchgeführt werden können, sind 
Aufstehwenden verboten. Beim Aufstehen darf nur ein Schritt 
gemacht werden. 
8 28. Einlauf am Ziel. 
Für die Feststellung der Sieger ist die Reihenfolge des Be— 
rührens der Zielwand entscheidend, in Ermangelung einer 
solchen die Reihenfolge des Durchschwimmens der Ziellinie, 
wobei die Köpfe der Bewerber durch geeignete Vorrichtungen 
zu visieren sind. 
z29. Verhaltungsvorschriften des Schwimmers beim 
Wettkampf. 
.2) Jeder Schwimmer hat seine Bahn senkrecht zur Start— 
linie einzuhalten; Kreuzen oder sonstiges unabsichtliches Be— 
hindern des Gegners zieht Verweisung des Schuldigen auf einen 
andeven Platz nach sich, falls der Kampfwarteausschuß das 
Ergebnis des Bewerbes dadurch als beeinflußt erachtet. b) Offen⸗ 
kundig absichtliche Behinderungen sind unter allen Umständen 
mit Entrechtung zu bestrafen. 0) Bei wesentlicher Beeinflussung 
des Ergebnisses durch regelwidriges Verhalten der Bewerbet 
oder Außenstehenden während des Wettkampfes kann der 
Kampfwarteausschuß das Rennen ungültig erklären und die 
Wiederholung des Wettkampfes unter Ausschluß des Schuldigen 
vorschreiben. d) Aufstellen, außer bei Aufstehwenden, und Fest— 
halten an Gegenständen während eines Wettkampfes ist als 
Aufgeben desselben anzusehen und hat Entrechtung zur Folge. 
) Schrittmachen ist verboten. Als solches gilt auch das Maut 
laufen am Rande der Schwimmbahn. 5) Zurückhalten beim 
Wettkampf ist verboten, wenn hiedurch das Ergebnis des Be— 
werbes beeinflußt wird. 
8 a0. Schwimmbahn. 
a) Bei Veranstaltungen in stehendem Wasser muß die 
Schwimmbahn in deutlich sichtbarer Weise rechteckig begrenzt 
sein. Fällt das Ziel nicht mit der Bahngrenze zusammen, so muß 
es in auffälliger Weise kenntlich gemacht sein. bp) Die Start— 
plätze und Wendepunkte sind durch weithin sichtbare überein— 
stimmende Nummern zu bezeichnen. 
ð 31. Vor⸗, Zwischen⸗, Entscheidungs- und Zeitläufe. 
) In Meisterschaften müssen, in allen anderen Be— 
werben können, wenn dies in den Ausschreibungen vorgesehen 
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