Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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ist unzulässig. 4. In Kopfweitsprungbewerben ent⸗ 
scheidet bei gleicher Streckenleistung die bessere Zeit; fällt auch 
so keine Entscheidung, so ist nach entsprechender Pause ein Ent⸗ 
scheidungssprung zu machen. 5. Unentschiedenes Ergebnis in 
Wasserballkämpfen (siehe 8 42, Punkt 28). 
8 24. Kleidung. 
a) Bei öfsentlichen Veranstaltungen müssen alle Bewerber 
entsprechend bekleidet sein, da sonst der Schiedsrichter berechtigt 
ist, dem Bewerber die Teilwahme am Wettkampfe zu verbieten 
(8 17a und b). b) Bei Wasserballwettkämpfen und Spring⸗ 
dewerben ist das Tragen einer gqut sißenden Hose unbedingte 
Verpflichtung. 
Z 2. Damenwettbewerbsklausel. 
Sämtliche Bedingungen der vorliegenden Wettkampfregeln 
gelten sinngemäß auch für Damenwettbewerbe. 
B. Besondere Bestimmungen. 25 
Gebiet: Schwimmen.“ 
8 26. Start. 
a) Der Start erfolgt in sämtlichen Schwimmarten, wo 
die Badverhältnisse es gestatten, durch Absprung von der Bahn— 
begrenzung. Ist ein Absprung nicht möglich, so erfolgt der 
Start durch Abstoß oder aus dem Stande; falls auch dies nicht 
durchführbar ist, aus freier Schwimmlage. Bei Start mit Ab⸗ 
stoß oder aus dem Stande ist Berühren der Startwand mit einer 
Hand Bedingung. b) In Rückenschwimmbewerben ist in solchen 
Fällen die Wand mit deiden Händen zu berühren (Ausnahme 
hiebei siehe 8 20b, 6). 0) Die Reihenfolge der Startplätze wird 
durch Auslosung beftimmt. Die Aufstellung, erfolgt so, daß der 
Inhaber der niedrigsten Lossnummer am Starte vrechts steht. 
H Zwischen⸗ und Enbscheidungsläufe in Bewerben von gleichem 
Starte find neuerdings auszulosen (31). e) Das Start⸗ 
sommando, dem die Frage „Sind Sie fertig?“ voranzugehen 
hat, lautet: „Achtung!“ (als Ankündigungs- — „Los!“ (als 
Ausführungskommando). An Stelle des Wortes „Los!“ kann 
usa eee reten. Der Absprung erfoloat guf Bes 
das heißt, die Füße dürfen erst auf „Los!“ die Absprungstelle 
verlassen. Der Starter, zeigt den Start durch Senken einer 
Flagge, den falschen Start durch Hochhalten und Schwenken 
derfelben an, in welchem Falle die Bewerber durch ein an— 
haltendes Schallzeichen zurückzurufen sind. Ein Teilnehmer, 
der aus eigenem Verschulden zwei falsche Starts nacheinander 
verursacht, kann vom Starter vom Bewerbe ausgeschlossen 
werden. 7) Ein gültig abgelassener Start ist unanfechtbar.
	        
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