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mehr als sechs Bahnen zurückzulegen sind, haben die Kampf—
warte den Teilnehmern die Zahl der noch zu schwimmenden
Bahnen durch Zuruf oder durch Nummerntafeln anzuzeigen.
c) Die Rechner überprüfen die Rechnung aller Wertungs⸗
und Ergebnislisten, die Zeitnehmung bei Wasserballkämpfen
und stellen aus den vom Schriftführer vermerkten Zeiten die
Leistungen nach 8 22 fest. 8) Die Schriftführerx haben
die Ergebnisse (Einlauf, Zeiten) zu vermerken, Einsprüche ent—
gegenzunehmen und sofort zur Kenntnis des Schiedsrichters
zu bringen. Neue Bestleistungen haben sie sofort schriftlich
festzulegen und die Urkunde (nach 8 200) auszufertigen. h) Die
Kampfrichter für Wasserball, die Tor— und
Tinienrichter haben den in den Wasserballregeln fest—
gesetzten Wirkungskreis.
8 18. Rechtsmittel.
(Einspruch, Berufung, Beschwerde.)
a) Bewerber und deren Vereine haben das Recht, Kampfwarte
innerhalb ihres Amtsbereiches die Pflicht, wegen Verletzung der
Wettkampfregeln sofort Einspruch zu erheben. Dieser erfolgt
beim Schriftführer behufs Weiterleitung an den Schiedsrichter.
b) Die von den Kampfwarten ergriffenen Rechtsmittel sind
gebührenfrei. In allen anderen Fällen sind bei sonstiger Ab—
weisung gleichzeitig mit der Einreichung die vom Verbandstage
festgesetzten Gebühren zu entrichten. c) Berufungen gegen
Entscheidungen des Schiedsrichters wegen Verstoßes gegen die
Wettkampfregeln (8 172) sind an den Verbandsvorstand zu
richten. d) Berufungen dürfen nicht vor dem achten und nicht
nach dem fünfzehnten Tage nach dem Schiedsspruche ein—
—FV Rechtszug findet nicht statt
819. Meisterschaften.
) Die österreichischen Meisterschaften sind nur den An—
gehörigen des V.Oe.S. offen, die österreichische Staatsangehörige
sind. Die vom Verbande festgesetzten Meisterschaften müssen
in jedem Kalenderjahre ausgefchrieben werden. Neue Meister—
schaften bedürfen der Genehmigung des Verbandstages. 0) Der
Verbandsvorstand kann einzelne oder alle Meisterschaften Ver—
bandsvereinen für ihre öffentlichen Veranstaltungen zuweisen.
d) Wird in einer Meisterschaft die Pflichtleistung ( 21). nicht
erreicht, so werden weder Titel noch Preise vergeben; eine
Wiederholung der Meisterschaft im gleichen Jahre ist unzulässig.
Der V.De. S. veranstaͤltet alliährlich folgende österreichische
Meisterschaften:
ASerrenmeisterschaften; 100, 200, 400 und
1500 Meter Freistil; 100, 200 und 400 Meter Brustschwimmen;
100 und 400 Meter Rückenschwimmen; 42200 Meter Freistil⸗