Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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mehr als sechs Bahnen zurückzulegen sind, haben die Kampf— 
warte den Teilnehmern die Zahl der noch zu schwimmenden 
Bahnen durch Zuruf oder durch Nummerntafeln anzuzeigen. 
c) Die Rechner überprüfen die Rechnung aller Wertungs⸗ 
und Ergebnislisten, die Zeitnehmung bei Wasserballkämpfen 
und stellen aus den vom Schriftführer vermerkten Zeiten die 
Leistungen nach 8 22 fest. 8) Die Schriftführerx haben 
die Ergebnisse (Einlauf, Zeiten) zu vermerken, Einsprüche ent— 
gegenzunehmen und sofort zur Kenntnis des Schiedsrichters 
zu bringen. Neue Bestleistungen haben sie sofort schriftlich 
festzulegen und die Urkunde (nach 8 200) auszufertigen. h) Die 
Kampfrichter für Wasserball, die Tor— und 
Tinienrichter haben den in den Wasserballregeln fest— 
gesetzten Wirkungskreis. 
8 18. Rechtsmittel. 
(Einspruch, Berufung, Beschwerde.) 
a) Bewerber und deren Vereine haben das Recht, Kampfwarte 
innerhalb ihres Amtsbereiches die Pflicht, wegen Verletzung der 
Wettkampfregeln sofort Einspruch zu erheben. Dieser erfolgt 
beim Schriftführer behufs Weiterleitung an den Schiedsrichter. 
b) Die von den Kampfwarten ergriffenen Rechtsmittel sind 
gebührenfrei. In allen anderen Fällen sind bei sonstiger Ab— 
weisung gleichzeitig mit der Einreichung die vom Verbandstage 
festgesetzten Gebühren zu entrichten. c) Berufungen gegen 
Entscheidungen des Schiedsrichters wegen Verstoßes gegen die 
Wettkampfregeln (8 172) sind an den Verbandsvorstand zu 
richten. d) Berufungen dürfen nicht vor dem achten und nicht 
nach dem fünfzehnten Tage nach dem Schiedsspruche ein— 
—FV Rechtszug findet nicht statt 
819. Meisterschaften. 
) Die österreichischen Meisterschaften sind nur den An— 
gehörigen des V.Oe.S. offen, die österreichische Staatsangehörige 
sind. Die vom Verbande festgesetzten Meisterschaften müssen 
in jedem Kalenderjahre ausgefchrieben werden. Neue Meister— 
schaften bedürfen der Genehmigung des Verbandstages. 0) Der 
Verbandsvorstand kann einzelne oder alle Meisterschaften Ver— 
bandsvereinen für ihre öffentlichen Veranstaltungen zuweisen. 
d) Wird in einer Meisterschaft die Pflichtleistung ( 21). nicht 
erreicht, so werden weder Titel noch Preise vergeben; eine 
Wiederholung der Meisterschaft im gleichen Jahre ist unzulässig. 
Der V.De. S. veranstaͤltet alliährlich folgende österreichische 
Meisterschaften: 
ASerrenmeisterschaften; 100, 200, 400 und 
1500 Meter Freistil; 100, 200 und 400 Meter Brustschwimmen; 
100 und 400 Meter Rückenschwimmen; 42200 Meter Freistil⸗
	        
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