Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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Staffelwettkämpfen ändern die Klasse der einzelnen Teilnehmer 
nicht. 6. Siege in Ausgleichsbewerben werten nicht. 7. Im 
Ausland von österreichischen Verbandsschwimmern erzielte 
Leistungen werten für die Klasse des Schwimmers im Inlande 
nur, falls dieselben unseren Bedingungen (87, 2) entsprechen. 
8. Der Verbandsvorstand hat das Recht, besonders befähigte 
Schwimmexr(innen) zu ersten Senioren zu ernennen. 
Zulässige Wettkämpfe: Einzelwettkämpfe können 
für alle Leistungsklassen in allen Schwimmarten ausgeschrieben 
werden. Die kürzeste Wettkampfstrecke ist 50 Meter. Ueber 
längere Strecken als 500 Meter dürfen Bewerbe nur im Freistil 
oder in beliebigem Stil ausgeschrieben werden. Eine Staffel muf 
aus mindestens drei Teilnehmern bestehen. Staffeln könner 
in beliebiger Schwimmart, in Frei-, Rücken-⸗ und Bruststil, 
sowie als Lagenstaffel ausgeschrieben werden. Die kürzeste 
Einzelstrecke im Staffelkampf ist 25 Meter. Staffeln, in denen 
nur eine Stilart geschwommen wird, können auch als Schwell— 
staffeln, mit Verdoppelung oder Halbierung der Teilstrecken, 
geschwommen werden.“ Geispiele: 50, 100, 200, 400 Meter oder 
50, 100, 200, 100 und 50 Meter.) Staffeln, in denen Schwimmer 
verschiedener Leistungsblassen eine Mannschaft bilden, sind, 
Lagenstaffeln ausgenommen, zulässig. Doch müssen solche 
Staffeln über gleiche Teilstrecken führen. Die Ausschreibung 
anderer Staffeln als der hier genannten bedarf der besonderen 
Genehmigung des Verbandsvorstandes. Einzelwettbewerbe 
sind immer, Staffelkämpfe möglichst. oft über Bestleistungs— 
strechen auszutragen. Bezüglich der Wettbewerbe in anderen 
Wettkampfgebieten siehe die Bestimmungen: Tauchen, Kopf— 
weitspringen, Mehrkampf, Rettungsschwimmen, Springen und 
Wasserball. I 
88. Jugendklasse. 
Nehmen Jugendliche an Wettbewerben einer höheren 
Altersklasse teil oder beteiligen sich Jugendliche an Bewerben 
der Leistungsklassen eines öffentlichen Wettkampfes, so ist ihnen 
weder auf dem betreffenden Feste noch später erlaubt, sich an 
Wettbewerben ihrer bisherigen Altersklasse zu beteiligen. 
8 9. Bedingungen für die Veranstaltung von Schwimmfesten. 
Bei Veranstaltung von öffentlichen Schwimmfesten sind 
folgende Bedingungen zu erfüllen: 1. Die Anmeldung des 
Schwimmfestes muß mindestens 8 Wochen vor dem Festtage 
beim Verbandsvorstande erfolgen. 2. Wettkampfsteuer. 
Sofort nach erteilter Genehmigung der Anmeldung ist/ die 
Wettbampfsteuer, deren Höhe vom Verbañdstag festgesetzt wird, 
an die Verbandskasse zu entrichten. 3. Wettkampfberichte. 
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