Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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lische Fuß ( 1 Vard — 091 Meter) tief sein. 
3. Tore: Die Torbalken sind an den beiden Schmal— 
seiten des Spielfeldes errichtet und müssen mindestens 1 eng— 
lischer Fuß (030 Meter) vom Bassinrand oder der sonstigen Be— 
grenzung entfernt sein. Die Pfosten eines Tores müssen von— 
einander 3 Yard (273 Meter) entfernt stehen, der Querbalken 
muß 3 englische Fuß (0.90 Meter) über der Wasserfläche sein, 
falls dieses mindestens 5 englische Fuß (150 Meter) tief ist. Hat 
das Wasser eine geringere Tiefe als 5 englische Fuß, so muß der 
Querbalken 8 englische Fuß (244 Meter) vom Boden entfernt 
sein. An den Torbalken müssen Netze derart angebracht sein, daß 
sie den ganzen Torraum einschließen und bis unter die Wasser— 
fläche reichen. Das rückwärtige Netz muß mindestens Leenglischer 
Fuß (030 Meter) hinter der Torlinie verlaufen und lose, vom 
Querbalken ausgehend, herabhängen. Torpfosten und Netze sind 
immer vom Veranstalter beizustellen. 
4. Der Ball: Der Ball muß eine Lederhülle haben und 
rund und voll aufgeblasen sein. Sein Umfang darf nicht größer 
als 28 englische Zoll (— 068 Meter) und nicht kleiner als 
2 englische Zoll ( 071 Meter) sein. Er muß wasserdicht sein 
und darf keine vorstehenden Nähte an der Außenseite haben, 
die frei von Fett oder sonstigen hinderlichen Substanzen zu 
sein hat: Der Ball ist vom Veranstalter beizustellen. 
5. Kappen und Fahnen: Die eine Mannschaft soll 
weiße Kappen tragen, die andere blaue. Beide Torwächter 
sollen rote Kappen (mit viereckigen Feldern in Farben der 
eigenen Partei) anziehen. Jeder Trefferzähler muß zwei 
Fahnen haben, eine rote und eine weiße. Der Kampfrichter hat 
eine blaue und eine weiße Fahne. Kappen und Fahnen sind vom 
Veranstalter beizustellen. BE 
6. Funktionäre: Die Funktionäre sind: ein Kampf— 
richter, ein Zeitnehmer, zwei Trefferzähler. 
7. Der Kampfrichter: Die Aufgaben des Kampf— 
richters sind: a) das Spiel zu eröffnen; b) regelwidriges Spiel 
zu unterbrechen; 0) alle Streitfälle zu entscheiden; d)y Regel— 
widrigkeiten festzustellen, wie überhaupt darauf zu achten, daß 
die Regeln eingehalten werden; e) über alle Treffer, Eck- und 
Torwürfe zu entscheiden. Treffer, Regelwidrigkeiten und andere 
Spielunterbrechungen sind durch Pfeifen anzuzeigen. Alle Ent— 
scheidungen des Kampfrichters sind endgültig und müssen 
während des ganzen Spieles befolgt werden. 
Anmerkung: Ein Kampfrichter kann seine Ent—⸗ 
scheidung ändern, vorausgesetzt, daß eine solche Abänderung 
hekanntgegeben wird, bevor der Ball wieder im Spiele ist. 
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