Volltext: Historische und topographische Darstellung von der Stadt Salzburg mit der ausführlichen Geschichte des Benediktiner-Stiftes zu St. Peter in Salzburg ([8] = Abth. 3 ; Bd. 1 ; / 1829)

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Prädium Stetin. Der Chorherr Walter verzichtete zu Gun 
sten des Klosters auf seine Präbende, so wie auf seinen 
Baum - und Weingarten in Krems (?) (Clireinsae.) Um das 
Jahr 1243 bestätigte ein Graf von Pfalzbayern R. dem 
Kloster die Schenkung des Prädiums Weinbach. Von dem 
Erzbischof Eberhard erhielt Richard zur Anschaffung von Li- 
iiengewand für die Petersnonnen, die jährlichen Einkünfte 
von Murak und Ecker, und den Zehent von zwey Häu 
sern in Schiltlehen. Der Tod entriß ihm zwar diesen 
großen Wohlthäter, gerade in dem Jahre 1246, wo der 
Priesterkönig, Heinrich von Thüringen, seine kurze Re.gie- 
rungsbahn vollendet, aber seine Milde und Vorliebe für daS 
Kloster schien auf seinen Nachfolger Philipp übergangen 
zu seyn. Denn dieser sprach erstlich die, in einem anhängi 
gen Prozesse von der Familie Witdonia angestrittenen Klo- 
sterprädien, Sittsdorf und Voits, dem Kloster zu. Zweytens 
caffirte er das Ansinnen seiner Chorherren, nach welchem 
der Abt Richard den Beweis führen sollte, daß ihm das 
Recht, den Erzbischof mitzuwählen, zukomme. Aus der Leich 
tigkeit den geforderten Beweis zu führen, hat man volles 
Recht zu glauben, die Chorherren hätten die Absicht gehabt, 
dem Abte eine Schlinge zu legen. Erzbischof Philipp wies 
die Chorherren zur Ordnung, und bestätigte den Aebten von 
St. Peter aufs neue ihr Wahlrecht. Obwohl dieß nun 
allerdings eine große Vergünstigung von Seite des Erzbi 
schofs war, so scheint es doch, als sey dieses kostbare Vor 
recht Mter Abt Richard, der dem Erzbischöfe Philipp auch 
nach dessen Absetzung angehangen, und als ein deßhalb mit 
dem Jnterdicte Belegter, von der neuen vorzunehmenden 
Wahl ausgeschlossen war, auf immer verloren gegangen. 
Drittens bestätigte er 1249 ihm den sogenannten Portenze- 
hent in den Erz-Decanaten Salzburg, Chiemsee, Baumburg 
und Gars, welchen Erzbischof Fridrich dem Kloster geschenkt. 
Im Jahre i25o bestätigte Erzbischof Philipp dem Kloster die 
Zehente, das Begräbnißrecht und andere pfarrliche Rechte in 
Wieting, und befreyte zugleich diese Kirche von der Zahlung
	        
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