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hes Interesse. Um dieses Interesse bey sich noch höher zu stei
gern / muß sich der Leser ans den Standpunct stellen, von
welchem aus er den Gang der Reichsbegebenheiten und die all-
mählige Entwicklung jener Ideen, welche die damahlige Welt
zu beherrschen anfingen, und auf die Nachwelt so wohlthätig
einwirkten, naher betrachten kann.
De< letzte der sächsischen Kaiser hat den Saliern einen
Thron hinterlassen, der mit allem Pompe und Gepränge der
äußern Ehre und des öffentlichen Ansehens als der erste da
stand, und mit seinem Schimmer alle übrigen überstrahlte.
Aber die Macht dieses Thrones war keine ihm inwohnende,
alle übrigen in sich, wie in einem Brennpuncte vereinigende,
bleibende, bewegende Kraft; sondern sie war nur eine tempo
räre, von den stolzen, nach Unabhängigkeit strebenden Vasallen
emporgehaltene Macht, die folglich demThrone als keine sichere
Basis dienen konnte, und die Kaiser nicht selten zu gekrönten
Dienern des übermüthigen Vasallenwillens erniedrigte. —
Konrad der salischen Kaiser Erster erkannte die Schwäche sei
ner Stellung, und faßte den Gedanken, die Vielherrschaft in
Deutschland zu unterdrücken, und nach und nach die unter den
geistlichen und weltlichen Großen vielfach zerstückle Macht in
des Kaisers Person zu vereinen. Gleich nach seiner Krönung
griff er mit Kraft in die Herrscherzügel, und entwickelte zum
Schrecken der Gewalthaber die ihnen ganz neuen Maximen
seiner Regierungsweise. Er zeigte sich als ihren Herrn und
Richter, hielt strenges Gericht unter ihnen; er erlaubte nicht
die großen Lehen zu vererben, sondern zog sie an sein Haus,
und übergab nach und nach Bayern, Schwaben, Burgund
und die Lombardey seinem Sohne Heinrich. Die kleinern Le
hensmänner hingegen schützte er in ihrem Erbrechte durch die
berühmte Constitution von den Lehen, zog sie dadurch an sich,
und erzog sich aus ihnen allmählig ein Volk, eine Nation, die
in der Lehenschaft untergegangen war. — Konrads Sohn,
Heinrich der Dritte, hat in der Schule des Vaters gelernt,
frühzeitig sein Herrschertalent entwickelt, und sich die nähmli
chen Regierungs-Maximen angeeignet. Auch er behielt die gro-