Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

Nr. 880. 
Der Stellvertretende Staatssekretär des Auswärtigen 
Amtes Zimmermann an den Botschafter in Rom 
von Flotow.1) 
Konzept. 
Nr. i356. Berlin, den 25. Oktober I9i3< 
(abgegangen am 27. Oktober). 
Zur vertraulichen Verwertung. 
Der serbische Geschäftsträger hat mir heute das abschriftlich an¬ 
liegende Exposé über die albanische Frage1 2) überreicht. 
Ich habe Herrn Boghitschewitsch erwidert, daß für den Gedanken der 
Entsendung eines internationalen Truppenkontingents zum Schutze der 
serbischen Grenze schwerlich bei den Mächten auf Gegenliebe zu rechnen 
sein werde. Wir würden uns dafür jedenfalls nicht erwärmen können. 
Dagegen werde die kaiserliche Regierung für Einsetzung verantwort¬ 
licher Behörden und schleunige Organisierung einer internationalen 
Gendarmerie3) gern eintreten. 
Was endlich die Schadenersatzfrage anlange, so werde sich die ser¬ 
bische Regierung selbst sagen müssen, daß die Großmächte keinesfalls 
für den Schaden auf kommen würden. Albanien andererseits habe vor¬ 
läufig keine Mittel und habe sich wohl zweifellos ebenfalls über erheb¬ 
liche Schädigungen seitens Serbiens zu beklagen. Man ließe diese Frage 
daher zweckmäßigerweise auf sich beruhen. Jedenfalls vermöge ich ihm 
keinen anderen gangbaren Weg anzugeben. 
Zimmermann. 
Anlage. 
Berlin, den 24. Oktober 1913. 
Infolge des plötzlichen und unerwarteten Verlangens Österreich- 
Ungams hat die serbische Regierung noch vor genauer Festsetzung der 
Grenze seitens der Internationalen Kommission die Truppen auch von 
den strategischen Positionen in Albanien, von denen aus unser Gebiet am 
leichtesten vor Bandenüberfällen geschützt werden konnte, zurückgezogen. 
1) Die Große Politik Bd. 36 (I. Hälfte), Nr. 14197, S. 4i6. Der gleiche Erlaß 
erging an die Vertretungen in Wien — Nr. i5i9 —, London — Nr. 1826 —, Kon¬ 
stantinopel — Nr. 987 —, St. Petersburg — Nr. 1235 —, Paris — Nr. 17Ì8 —, 
Bukarest — Nr. 671 —, Sofia — Nr. 754 —, Athen — Nr. 711 —, Belgrad — 
Nr. 620—, Cetinje — Nr. 562 —. 
2) Siehe Anlage. 
3) Vgl. dazu auch Kap. CGLXXIX, Abschnitt B. 
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