Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

ganzen Krise, vernünftig zu zeigen und sich auf zeitweilige Maßregeln 
innerhalb der Grenzen des unbedingt Notwendigen zu beschränken. In 
diesem Sinne habe ich mit dem serbischen Geschäftsträger gesprochen1). 
N eratow. 
Nr. 856. 
Der stellvertretende russische Außenminister 
Neratow, Petersburg, an den russischen Geschäfts¬ 
träger Strandmann in Belgrad. 
Nr. 2743. Petersburg, den 17./30. September 1913. 
Zu Ihrer Instruktion. 
Die Geschäftsträger Österreichs und Italiens übermittelten mir den 
Vorschlag ihrer Regierungen, die Mächte sollten in Belgrad unabhängig 
von den Ereignissen an der albanischen Grenze eine Erklärung über die 
Notwendigkeit der Beachtung der Londoner Bestimmungen abgeben. Ich 
entgegnete, daß ich zu einem solchen Schritt keine Veranlassung sehe, 
da Serbien durch nichts seine Absicht erkennen lasse, diese Bestimmun¬ 
gen zu verletzen. (?) Die gegenwärtigen Aktionen sind durch den notwen¬ 
digen Schutz gegen Angriffe des Staates hervorgerufen worden, dessen 
Neutralität von den Mächten garantiert ist, die damit auch verpflichtet 
sind, Serbien gewisse Garantien für seine Sicherheit gegenüber jenem 
Staate zu geben. Ein wenn auch in friedfertiger Form unternommener 
demonstrativer Schritt der Mächte wird ohne Zweifel Klagen der serbi¬ 
schen Regierung hervorrufen und könnte letztere zu riskanten Unterneh¬ 
mungen veranlassen, besonders in Anbetracht der Abwesenheit von 
Paschitsch, der Beweise seiner versöhnlichen Haltung gegeben hat. Das 
Erscheinen serbischer Truppen auf albanischem Gebiet zu verhindern, 
dürfte nach Maßgabe der militärischen Erfordernisse im augenblick¬ 
lichen Zeitpunkt auch in dem Fall schwierig sein, wenn die Vertreter der 
Mächte die vorgeschlagene Erklärung abgeben. Ohne mit den übrigen 
Mächten prinzipiell anderer Meinung zu sein, fügte ich hinzu, daß ich 
es für zweckmäßiger erachte, in der bisherigen Weise mäßigend auf 
die Serben einzuwirken. 
Neratow. 
*) Siehe Bd.I, Aktenstück Nr. 363, S.38i. 
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