Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

stellen würde. Es wurde ihm geantwortet, Österreich werde ein solches 
nicht verhindern, behalte sich aber das Recht vor, entsprechende Ma߬ 
nahmen zum Schutze Bulgariens zu ergreifen. J. Cambon fügt hinzu, es 
handle sich offenbar um den Sandschak. 
2. Auf dieselbe von London aus gestellte Frage hat Jagow geantwortet, 
Deutschland würde gegen ein Vorgehen Rußlands keinen Einspruch er¬ 
heben, vorausgesetzt, daß dieses sich nur auf die europäische Türkei er¬ 
strecken und zeitlich begrenzt sein werde, und daß die Mächte durch 
Rußland vorher davon benachrichtigt würden. 
Iswolski. 
Nr. 834. 
Graf Berchtold an Prinz K. E. Fürstenberg 
in Bukarest.1) 
Telegramm. Wien, 3o. Juli igiS. 
Graf Tarnowski telegraphierte mir unter dem Gestrigen, Herr Ghena- 
dieff habe ihm gesagt, es wäre für bulgarische Delegierte in Bukarest 
von größter Wichtigkeit sicher zu wissen, ob Beschlüsse Bukarester Kon¬ 
ferenz endgültig oder von einem europäischen Kongreß geprüft und re¬ 
vidiert werden würden. 
Ich beauftrage den k. u. k. Gesandten in Sofia, sich Herrn Ghenadieff 
gegenüber dahin auszusprechen, daß wir und die übrigen Großmächte 
auf dem Standpunkte stehen, daß ihnen das Recht zusteht, die 
Bukarester Beschlüsse zu überprüfen. Es entspräche jedoch 
den Intentionen der Großmächte, wenn die in Rede stehenden Entschei¬ 
dungen zwischen den in Bukarest verhandelnden Staaten zu einem Er¬ 
gebnisse führen könnten, dessen Approbation oder ge¬ 
ringfügige Modifikation im Wege eines Meinungsaus¬ 
tausches zwischen den Kabinetten ohne Einberufung 
eines Kongresses erfolgen könnte. 
Nr. 835. 
Prinz K. E. Fürstenberg an Graf Berchtold.1 2) 
Telegramm. Bukarest, 9. August 1913. 
In gestriger Sitzung hat Herr Majoresco folgende Erklärungen ab¬ 
gegeben : 
1) Österreichisches Rotbuch 1912, Nr. 765, S. 385. 
2) Österreichisches Rotbuch 1912, Nr. 797, S. 399. 
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