Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

in Einklang zu bringen. Die zu diesem Zwecke von Rußland gewährten 
Zugeständnisse lassen hoffen, daß Österreich seinerseits eine friedliche 
Entscheidung der auf der Tagesordnung stehenden Fragen fördern wird. 
Allein diese Erwartung hat sich gelegentlich der Botschafterkonferenz 
in London als Täuschung gezeigt, und die russische öffentliche Meinung 
ist über die offenbar durch nichts gerechtfertigten Rüstungen Öster¬ 
reichs erregt. Zum Schlüsse geruhte Seine Majestät, Kaiser Franz 
Joseph zu bitten, er möge seinen ganzen persönlichen Einfluß auf¬ 
wenden, um die Politik seiner Regierung in friedlichem Sinne zu be¬ 
einflussen, damit Europa der Frieden erhalten bleibe und die gutnach¬ 
barlichen Beziehungen zwischen Rußland und Österreich befestigt wür¬ 
den. Sie können den Außenminister mündlich von dem Dargelegten 
äußerst vertraulich unterrichten. 
Abschrift nach London, Berlin, Wien, Rom und Konstantinopel. 
Sasonow. 
Nr. 765. 
Der russische Außenminister an den russischen 
Botschafter in London.1) 
St Petersburg, de»-g, FebrJr 
Nr. 232. 
Abschrift nach Paris. 
Ich telegraphiere nach Belgrad: Ganz vertraulich. Die Verhandlungen 
in London über die Grenzen Albaniens sind infolge von Meinungsver¬ 
schiedenheiten zwischen Österreich und unseren Vorschlägen ins Stocken 
geraten. Der englische Staatssekretär schlug der Konferenz der Bot¬ 
schafter vor, zum Zweck der Beachtung ethnographischer und geographi¬ 
scher Verhältnisse die Untersuchung der Grenzfrage an Ort und Stelle 
einer internationalen Kommission zu übertragen. 
Wir glauben, daß der uns gemachte Vorschlag der Frage ihre jetzige 
Schärfe nehmen und der Entscheidung den Charakter einer unpartei¬ 
ischen Untersuchung geben könnte. Für den Fall der Annahme würde 
es aber immer noch notwendig sein, sich über folgende allgemeine 
Grundlagen zu verständigen, die die Mächte ihren Vertretern in der Kom¬ 
mission mitzugeben hätten: 
1. Zum Bestand der Kommission würden je nach den auf tretenden 
Fragen ein serbischer und ein montenegrinischer Vertreter gehören. 
2. Als unstrittiges Gebiet Albaniens hätte dasjenige zu gelten, das mit 
dem serbischen Entwurf einer Abgrenzung übereinstimmt. 
*) Iswolski Bd.III, Nr. 725, S.60. 
Geheimtelegramm. 
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