Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

tärkonvention abzuschließen, unterschrieben. So ist das wichtige von 
Sementowsky und Hartwig begonnene Werk glücklich vollendet worden. 
Die formale Verbindung zwischen den beiden Balkanstaaten ist her¬ 
gestellt. Es bedarf aber noch viel Umsicht und Mühe, um eine auf¬ 
richtige und enge Verbindung zwischen den beiden Völkern und Höfen 
zu schaffen. Gestern wurde ich vom König empfangen. Ich reise mor¬ 
gen. Den Sonnabend will ich in Belgrad verbringen. Die Kopien der 
unterschriebenen Dokumente habe ich bei mir. 
Nekljudow. 
Nr. 566. 
Der russische Außenminister an den russischen 
Botschafter in London.1) 
Telegramm Nr. 58o. St. Petersburg, den 17./30. März 1912. 
Persönlich. 
Ich telegraphiere nach Paris: 
Zwischen Serbien und Bulgarien ist mit unserem Willen ein Bündnis 
abgeschlossen worden zu gegenseitiger Verteidigung und zum Schutze 
der gemeinsamen Interessen für den Fall der Veränderung des Status 
quo auf dem Balkan oder des Angriffes einer dritten Macht auf eine der 
vertragschließenden Parteien. Geschow und der serbische Gesandte in 
Sofia, Spalaikowitsch, haben das Zustandekommen dieses Vertrages dem 
englischen Gesandten in Bulgarien, Ironside, mitgeteilt. Ich bitte Sie, 
einen Ihrer Ansicht nach richtigen Zeitpunkt zu benutzen, um Poincare 
obiges mündlich zu seiner persönlichen Information mitzuteilen, indem 
Sie ihn auf die allerernsteste Weise darauf aufmerksam machen, daß der 
Abschluß des Bündnisses unbedingt geheimgehalten werden muß. Sie 
können hinzufügen, daß, da eine besondere Geheimklausel beide Seiten 
verpflichtet, die Ansicht Rußlands einzuholen, ehe sie zu aktiven Ma߬ 
nahmen schreiten, wir der Ansicht sind, daß wir auf diese Weise ein 
Mittel in Händen haben, auf beiden Seiten einzuwirken und daß wir 
gleichzeitig eine Schutzmaßregel getroffen haben, um uns 
der Erweiterung des Einflusses einer größeren Macht 
auf dem Balkan zu widersetzen. 
Sasonow. 
x) Iswolski. Bd. II. Nr. 243, S. 76.
	        
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