Volltext: Bilder aus der Heimat 21.Heft. 5. Teil (5. Teil)

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zur Ueberzeugung gekommen, daß -Heim-Namen dort am 
zahlreichsten auftreten, wo die -ing-Namen am dichtesten 
sind. Es besteht also zwischen beiden Namengruppen eine 
Verbindung. Die -Heim-Namen schmiegen sich unmittelbar 
an das Verbreitungsgebiet der -ing-Namen an. Sie kön¬ 
nen also zeitlich von diesen nicht weit entfernt sein. In 
den -Heim-Namen erkennen wir neu gewonnenes Land 
und diese neue Rodung dürfen wir nach allen bisherigen 
Untersuchungen, besonders nach Fastlinger und nach Dapsch 
in die Zeit des 8. und 9. Jahrhundert setzen, das ist in 
die Zeit Tassilos und in die Zeit, als Bayern von den 
Karolingern beherrscht wurde. 
5. 
Das fünfte literarische Zeugnis, das für die Besiedlung 
des Voralpenlandes von Bedeutung ist, bildet die Urkunde, 
die König Karl am 25. August 885 im Orte Waiblingen 
zu Gunsten der Kapelle in Oetting ausgestellt hat. Er 
schenkte zum Unterhalt dieser Pfalz-Kapelle den 9. von 
einer Reihe königlicher Höfe in Bayern. 
Diese Höfe lagen 1. an der Salzach-Jnn-Linie: Salz¬ 
burghofen, Ostermiething, Ranshofen, damals noch Rantes- 
dorf genannt, und Mining. 2. Die Mattigtal-Linie führte 
in den Attergau: von Ranshofen zum königlichen Hof in 
Mattighofen nach Aterhofen, das ist nach allgemeiner An¬ 
nahme Attersee; 3. an der Traun die königlichen Höfe in 
Wels und Steyreck, damals Tafersheim genannt. Außer¬ 
dem schenkte er den 9. Teil der Maut zu Ranshofen und 
zu Steyreck. 
Diese Urkunde ist deshalb wichtig, weil sie uns ein 
weit ausgreifendes Netz von königlichen Gütern mit reichem 
Zubehör zeigt. 
Eine andere Urkunde, die angeblich im Jahre 890 zu 
Gunsten Salzburgs ausgestellt wurde und Vergabungen an 
die Salzburger Kirche in Pisdorf, Baumgarten und hinsicht¬ 
lich der Fischereirechte im Attergau erwähnt, können wir 
für die Besiedlungsgeschichte nicht verwerten, da sie u n - 
e ch t ist und die Fälschung einer späteren Zeit darstellt. 
6. 
Das sechste literarische Zeugnis schließt unmittelbar 
an die Urkunde von 885 an und hat das Königsgut im 
Attergau einschließlich den Wirtschafts Hof Atter¬ 
see zum Inhalt. Es ist die Urkunde vom 1. November 
1007, die von König Heinrich II. in Frankfurt ausgestellt 
wurde.
	        
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