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daß die alte Kirche innerhalb des Burgfriedens
sich befunden habe.
Die Burgfriedensgrenzen find neu bestimmt worden
durch die Urkunde der Herzoge Wilhelm und Ludwig von
Bayern vom 11. Mai 1536. Der Burgfriede des Marktes
Ried wurde damals nicht verkleinert, sondern an einigen
Stellen erweitert; er war daher im Jahre 1427 sicher nicht
größer.
Wenn wir die Grenzen auf Grund der Bestimmungen
des Jahres 1536 abgehen, sehen wir sofort, daß Wegleiten
und all die Hofgründe, die zum Schloß gehörten, nicht
innerhalb des Burgfriedens lagen. Er reichte — ganz allge¬
mein gesprochen — bis zur heutigen „Grenzgaffe", die
die Bahnhofstraße mit der Frankenburgerstraße verbindet.
Die alte Kirchstätte kann man daher unmöglich in Weg-
leiten suchen. Bleiben wir bei der Annahme, daß die ein-
stige Kirche vom alten Markte nicht weit entfernt gewesen
sein kann, so darf man den „Hans Klöl-Graben" nicht dem
Schloßgraben in Wegleiten gleichsetzen, sondern muß ihn
anderswo suchen.
Die K l ö l besaßen die Herrschaft Wegleiten im
15. Jahrhundert. Hans Klöl war 1426—1433 Marktrichter
in Ried, fein Sohn Benedikt 1462—1465 Richter im Land¬
gerichte Schärding. Ihnen folgten im 16. und 17. Jahr-
hundert die M a g e r l.
Die Lage des Klöl-(oder Magerl-)Grabens können wir
aus der Beschreibung der Burgfriedensgrenze und aus zwei
Urkunden der Jahre 1453 und 1455 bestimmen:
Die erste Stelle lautet: „Ferner nach demselben Zaun
ab bis auf den Stecken oberhalb des Bachs (Bratfach) und
alsdann über den Bach auf Hansen Mägerleins G'hag und
nach demselben G'hag, so berührts Mägerlein und Hansen
Dorfners Wiesenmahden, auch sein (Magerls) und des
Jllinger Grund als nach dem Graben scheidet, hinauf
bis auf die Straße, gegen Wegleiten gehend". Der Graben
begrenzte daher die Gründe der Herrschaft Wegleiten
(Magerl) und führte in der Richtung zur heutigen Bahnhof-
straße. Er schied die Marktgründe von denen des Landge-
richtes Ried.
Einen weiteren Anhaltspunkt zur Aufhellung der Frage
bietet die Angabe in der Urkunde des Jahres 1427, daß die
alte Kirchstätte nahe beim Hause des Thomas Fischer lag.
Ueber Thomas Fischer berichtet keine andere Urkunde mehr,
wohl aber über (seinen Sohn) Hans Fischer, Bürger zu
Ried. Dieser verzinste am 23. Jänner 1455 ein Kapital auf