Volltext: Geschichte der Stadt Ried i. I. 12. Heft. 3. Teil (3. Teil)

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daß die alte Kirche innerhalb des Burgfriedens 
sich befunden habe. 
Die Burgfriedensgrenzen find neu bestimmt worden 
durch die Urkunde der Herzoge Wilhelm und Ludwig von 
Bayern vom 11. Mai 1536. Der Burgfriede des Marktes 
Ried wurde damals nicht verkleinert, sondern an einigen 
Stellen erweitert; er war daher im Jahre 1427 sicher nicht 
größer. 
Wenn wir die Grenzen auf Grund der Bestimmungen 
des Jahres 1536 abgehen, sehen wir sofort, daß Wegleiten 
und all die Hofgründe, die zum Schloß gehörten, nicht 
innerhalb des Burgfriedens lagen. Er reichte — ganz allge¬ 
mein gesprochen — bis zur heutigen „Grenzgaffe", die 
die Bahnhofstraße mit der Frankenburgerstraße verbindet. 
Die alte Kirchstätte kann man daher unmöglich in Weg- 
leiten suchen. Bleiben wir bei der Annahme, daß die ein- 
stige Kirche vom alten Markte nicht weit entfernt gewesen 
sein kann, so darf man den „Hans Klöl-Graben" nicht dem 
Schloßgraben in Wegleiten gleichsetzen, sondern muß ihn 
anderswo suchen. 
Die K l ö l besaßen die Herrschaft Wegleiten im 
15. Jahrhundert. Hans Klöl war 1426—1433 Marktrichter 
in Ried, fein Sohn Benedikt 1462—1465 Richter im Land¬ 
gerichte Schärding. Ihnen folgten im 16. und 17. Jahr- 
hundert die M a g e r l. 
Die Lage des Klöl-(oder Magerl-)Grabens können wir 
aus der Beschreibung der Burgfriedensgrenze und aus zwei 
Urkunden der Jahre 1453 und 1455 bestimmen: 
Die erste Stelle lautet: „Ferner nach demselben Zaun 
ab bis auf den Stecken oberhalb des Bachs (Bratfach) und 
alsdann über den Bach auf Hansen Mägerleins G'hag und 
nach demselben G'hag, so berührts Mägerlein und Hansen 
Dorfners Wiesenmahden, auch sein (Magerls) und des 
Jllinger Grund als nach dem Graben scheidet, hinauf 
bis auf die Straße, gegen Wegleiten gehend". Der Graben 
begrenzte daher die Gründe der Herrschaft Wegleiten 
(Magerl) und führte in der Richtung zur heutigen Bahnhof- 
straße. Er schied die Marktgründe von denen des Landge- 
richtes Ried. 
Einen weiteren Anhaltspunkt zur Aufhellung der Frage 
bietet die Angabe in der Urkunde des Jahres 1427, daß die 
alte Kirchstätte nahe beim Hause des Thomas Fischer lag. 
Ueber Thomas Fischer berichtet keine andere Urkunde mehr, 
wohl aber über (seinen Sohn) Hans Fischer, Bürger zu 
Ried. Dieser verzinste am 23. Jänner 1455 ein Kapital auf
	        
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