Volltext: Festschrift zur 700 Jahr-Feier des Marktes Ottensheim a/Donau

so sie gehabt haben am halben oberen Urfahr mit allen ihren Rechten 
und Ruhen zu Dorf, zu Feld, zu Haus, zu Hof, Holz, Wiesmahd und 
was auf Wasser und Land von alter Zeit dazu gehört, so daß das 
Urfahr freies Eigen der' Wilheringer Herren sei. Würden die Verkäufer 
und ihre Erben in Zukunft mit Ansprüchen hervortreten, so soll der 
Rechtsstreit im vorhinein verloren fein und ihr Hab und Gut möge als 
Entschädigung beschlagnahmt werden. Die Verkäufer ersuchten den da¬ 
maligen Marktrichter von Ottenshdm, den ehrbaren, weisen Sig¬ 
munden Ehernerer, um die Besieglung, ebenso den dortigen Rats¬ 
bürger Wolfgang Khelluer. 
Es handelt sich nun um die Frage, wo lag dieses oftgenannte 
Urfahr? Weil beinahe bei jeder Erwähnung die Ortsbestimmung lautet: 
gegenüber Ottensheim, kann kein Zweifel bestehen, daß die Ortschaft 
Ufer gegenüber dem Markte gemeint ist. 3n den Urbarbüchern, in denen 
die Abgaben und Leistungen der Untertanen eingeschrieben find, und 
in Verzeichnissen dieser Grundholden erscheint seit etwa 1500 in der 
Nachbarschaft des Klosters immer wieder ein Oberverg und ein Gärtner- 
verg. Der letztere Ferg führt wahrscheinlich seinen Namen nach einem 
ebenfalls erwähnten Garten, den er oberhalb und unterhalb des dortigen 
Weges besaß und für dessen Benützung er dem Stifte jährlich 32 Pfen¬ 
nige bezahlte. Seit 1666 wird er gewöhnlich als Unterförg bezeichnet 
und, seitdem um 1749 ein Iofef Tylli dort wohnte, auch als Dylli (Dilly). 
Der Oberferg heißt 1560 auch Paul Förg, feit etwa 1717 auch Paul 
Huebmer nach dem jeweiligen Besitzer. Der Hausname Paulhuetner 
hastet jetzt noch aus dem Haufe Nr. 7 der Ortschaft User, Gemeinde 
Wilhering (Besitzer: Alois und Rosa Hanferl). Das Dyllihaus wurde 
1908 zerteilt und umsaßt jetzt die Hausnummern 5, 11 und 12. An 
die Rauten Oberförg und Unterförg erinnern sich noch manche Orts¬ 
kundige. Dylli und Paulhuenter besorgten die Uebersuhr bis 1871. 
Weil zwei Überführer gemeinsam ihr Geschäft betrieben, erscheint 
geklärt, warum in den mittelalterlichen Urkunden bald vom Meindleins- 
urfahr, bald vom Urfahr am Deckengrund die Rede ist. Wie diese zwei 
Namen aus Ober- oder Unterförg zu verteilen sind, läßt sich nicht 
herausfinden. Der Name Deckengrund ist verschollen. Wohl aber ist 
noch der Flurname Tabor gebräuchlich; ein Stück Grund am Nord¬ 
abhang des Rofenfeldes führt diesen Flurnamen, ebenso die kleine Hoch¬ 
fläche, an das Bäckerhaus in Ufer unmittelbar donauaufwärts an¬ 
stoßend. Dieser letztere Tabor (Taber) gehörte 1586 dem Fergen 
Thomas; einen an diesem Tabor liegenden öden Grund verkaufte 1586 
der Lienölbauer von der Höf (heute Maierhauser, Höf Nr. 2), damit 
dortselbst ein Haus gebaut werden könne. Dieses Haus dürfte die 
jetzige Bäckerei Ufer Nr. 4 fein (Besitzer: Franz und Maria Prig- 
linger; als „Pöckenhaus" wird es schon 1749 bezeichnet). Der vorher 
genannte Ferge Thomas traf auch als Zeuge auf, als 1587 die drei Höfer¬ 
bauern: Liendlbauer, Praunsperger und Hofmeister einen Hügel 
(Pihel), Tabor genannt und unterhalb der zwei Wilheringer Urfahr 
liegend, verkauften. Es ist hiemif also ausdrücklich beurkundet, daß 
Wilhering in Ufer zwei Fergenhäufer befaß. Tabor bedeutet Siedlung 
auf einer Anhöhe). 
72
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.