Volltext: Festschrift zur 700 Jahr-Feier des Marktes Ottensheim a/Donau

Ablösungsrecht der Burgrechte etwa größer gewesen ist, läßt sich nicht 
sagen. 
Die andere Hülste gehörte zu Wachsenberg und machte alle Schick¬ 
sale dieser Herrschaft mit. Eholo von Wilhering, der jüngere Bruder, 
behielt die ihm zugefallene Hälfte des väterlichen Erbes, nämlich die 
Herrschaft Wachsenberg mit dem Landgericht für sich. Seine Erbin 
war seine Tochter Elisabeth von Wachsenberg,welche in erster Ehe 
mit Pabo II. von Schleunz (aus Niederösterreich),in zweiter mit 
Wernher von Grießbach (aus Bapem)13) vermählt war. Aus beiden 
Ehen waren Kinder da; wie diese ihre Erbansprüche an dem Erbe ihrer 
Mutter, welche übrigens erst nach 1221 gestorben zu sein scheint, unter 
sich geteilt haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls hat Elisa¬ 
beths Enkel (aus der ersten Ehe) Otto I. von Schleunz seine Ansprüche 
an Wachsenberg, Ottensheim und Gramastetten an Herzog Leopold VI. 
verkauft.14) Und als mit Elisabeths Sohn (aus zweiter Ehe) Heinrich 
von Grießbach, welcher erst Domherr von Bamberg und Pfarrer von 
Gramastetten gewesen war, 1221 dieses Geschlecht mit Hinterlassung 
einer Tochter Hedwig im Mannesftamm erlosch,15) zog der Herzog die 
Herrschaft in der Tat ein. Damit war Wachfenberg in den unmittel¬ 
baren Besitz des Landessürsten gekommen. 
Ottensheim war bis dahin ein grundherrlicher Markt im Spren¬ 
gel des Landgerichtes Wachsenberg. Ob die Bewohner bereits damals 
eine eigene Gerichtsbarkeit für jene Fälle, für welche heute zum Teil 
die Polizei, zum Teil das Bezirksgericht zuständig ist, also für Bagatell- 
und Marktsachen, besassen, somit von der niederen Gerichtsbarkeit des 
Landgerichtes ausgenommen (eximiert) waren und eine Selbstverwal¬ 
tung unter der Leitung eines Marktrichters nach Art unserer Ge¬ 
meinden hatten, ist zwar wohl wahrscheinlich, aber urkundlich nicht 
zu erweisen. 
Bon diesen Voraussetzungen aus wird die Urkunde Herzog Leo¬ 
polds VI. von 1228 Oktober 28, Grein,16) verständlich, welche im 
Marktarchiv Ottensheim aufbewahrt wird. Ihr Wortlaut ist in deut¬ 
scher Übersetzung folgender: 
„Leopold von Gottes Gnaden Herzog von Österreich und 
Steier an alle, welche diesen Brief einsehen, für immerwährende 
Zeiten. Da die Erinnerung der Menschen unverläßlich ist, scheint 
es erforderlich, daß die Geschäfte und Wohltaten, welche von den 
Herren ihren Untertanen zugewendet werden, durch den Schuh 
der Schrift gefertigt werden. Weshalb wir zur Kenntnis euer 
aller insgesammt zu bringen finden, daß wir — für den Nutzen 
unserer Bürger in Ottensheim vorzusehen willens — jedes 
Recht, desgleichen auch jede Begünstigung, 
“) Stülz, Wilhering, 6. 381. 
12) <V. v. Handel-Mazzetti, Die Herren von Schleunz (Jahrbuch „Adler" 1912) 
6. 26. 
1S) Stülz, Wilhering, S. 381. 
") Handel-Mazzetti, Schleunz, S. 41 ff. 
15) Ebenda, S. 38 ff. 
i°) O. o. 11.-93., II., S. 672.
	        
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