Volltext: Die Kämpfe im Baltikum nach der zweiten Einnahme von Riga

Eisenbahntransport oder Fußmarsch? 
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jähen. Weniger harmlos war das Verlangen der sofortigen Räumung von 
Janischki, weil dadurch eine große Verladerampe ausfiel und der Ab¬ 
transport der Deutschen Legion verzögert werden mußte. Im ganzen 
erblickte General von Eberhardt in dem Vorgehen Doffes einen Versuch, 
ihn für Dinge verantwortlich zu machen, die er schon wegen der un¬ 
genügenden Verbindungen gar nicht in der Hand hatte. Die sofortige 
Räumung von Janischki mußte die Eisenbahnräumung bis zum 13. De¬ 
zember weiter erschweren. Außerdem ließen der Mangel an rollendem 
Gerät, insbesondere an Lokomotiven, und die weitergehende Beunruhigung 
der Bahn durch die Litauer die Einhaltung der gestellten Frist zweifelhaft 
erscheinen. Wurde diese aber überschritten, so war mit Zwangsmaßnahmen 
der Entente und ihrer Vasallen gegen die letzten Teile der Baltikumtruppen, 
ihrer Entwaffnung und Beraubung zu rechnen. Jedenfalls wäre die Ab¬ 
sicht des Kommandierenden Generals, seine Truppen in allen Ehren nach 
Deutschland zurückzuführen, in Frage gestellt gewesen. Auch die Unter¬ 
führer, Major von Loewenfeld und Major Bischoff, hatten ähnliche Be¬ 
denken und vertraten ihre Auffassung nachdrücklich gegenüber dem Kom¬ 
mandierenden General und dem Chef des Generalstabes, die ursprünglich 
einen dem Wunsche der Kommission geneigteren Standpunkt eingenommen 
hatten. Um der Kommission ein gewiffes Entgegenkommen zu zeigen, 
wurde schließlich auch noch das 3. Kurländische Infanterie-Regiment mit 
der Bahn abgefahren. 
Entschluß zum teilweise« Fußmarsch. 
Generalleutnant von Eberhardt hielt im übrigen daran fest, die Räumung 
mindestens teilweise durch Fußmarsch zu bewirken, und ließ sich darin auch 
nicht durch einen am 29. November eingehenden „Befehl" der Baltikum- 2s.no»«mb«r 
Kommission beirren, der wieder einmal ausschließlichen Bahntransport vor¬ 
schrieb. Das Generalkommando wies ganz kühl auf die Unmöglichkeit der 
Forderung unter gleichzeitiger Jnnehaltung der Räumungsfrist (13. De¬ 
zember) hin, zumal da als Einladebahnhöfe nur noch Schauten und in 
beschränktem Maße Murawjewo zur Verfügung standen. Außerdem betonte 
er, daß die Truppe durch solche schikanöse Forderungen bis zur Siedehitze 
gereizt würde und die Sicherheit der Kommisstonsmitglieder dadurch bereits 
ernstlich gefährdet sei. 
Es blieb jedenfalls bei dem Befehl vom 27. November, nach dem mit der 
Bahn nur die Flüchtlinge und Versprengten, die Truppen der Korps Wirgo- 
litsch und Graf Keller, der Stab der russischen Westarmee, schlecht marsch¬ 
fähige Teile der Eisernen Division und die im Bahnschutz zu verwendenden
	        
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