Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

— 90 — 
dorthin den Zehent reichen soll, wohin er gepfarrt ist, also 
nach Dorf. Kann aber der Herr von Stetschmt durch einen 
Stiftbrief oder anderen brieflichen Schein beweisen, dass 
dieser Zehent nach Riedan gehöre, so soll ihm dies frei¬ 
gelassen sein. Obwohl Herr von Retschan gegen diesen Bescheid 
Beschwerde erhob, so hat er doch eine Appellation nicht ein¬ 
gebracht und die Frist verstreichen lassen. Der betreffende 
Bescheid lautet: Ich Sigmund von Samberg, Freiherr zn 
Orttenegg und Ottenstein, Röin. Kaisl. Maj. unseres aller- 
gnädigsten Herrn Rath und Landeshauptmann in Oesterreich 
ob der Enns bekenne, dass für mich khommen ist der Edle 
Wolf Ehmger, Pfleger der Herrschaft Erlach und brachte m'.r 
ein Papier, e'ue Original-Swnmari-Gerichtsnnund weil. dem 
wohlgebornen Herrn, Herrn Diethmarn Herrn zu Losenstain 
und in der Gschwendt, höchsternannter Kaisl. Maj. Rath 
nnd Sanbeshmiptmamt in Oesterreich ob der Enns am Dato 
Linz den 15. Jänner 1575 ausgehend für mit gehorsamer 
Bitte, ihm hievon ein Vidimus zu ertheilen, als hab ich 
angesehen sein zimblich billig Bitt und gemelte Original- 
Suinmari-Gerichtsurkund neben dem geschwornen Landschreiber 
besichtigt nnd an Schrift und Fertigung ganz gerecht und 
unrabiert und alles Argwohnes frei befunden und darum 
ihm hernach schreiben lassen von Wort zu Wort also lantenb: 
Ich Diethmar Herr zu Losenstain unb in der Gschwendt, 
Rom. Kaisl. Maj. unseres allergnäbigiten Herrn Rath ititb 
Landeshauptmann in Oesterreich ob der Enns bekenne, als 
ich jüngst Verschiener Zeit ben vierzehnten Oktober ^erschienen 
viernnbsiebzigsten Jahres sammt höchsternannter Jhro Rom. 
Kaisl. Maj. Saribräthen bie Lanbsverhöre ber Lanbeshaupt- 
inannschast besessen habe, bass für uns kommen ist des Ebl 
festen Christof von Retjchan zu Felbegg unb Zell Gewalt- 
trager unb allba fürgebracht, wie bass sich etlicher Herrschaften 
unb zu betn Gotteshause Taiskirchen, in Nieberlanbs Bayern 
unb «Dchärdinger Saudgericht, gehörige und gepfarrte Unter¬ 
thanen unterstünden, neben und mit Hilfe bes Edlen Leon-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.