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und Rath unseres Marktes Riedan vor unserer kaiserlichen
Majestät berühmt geworden, auch die gehorsamen und willigen
Dienste, so gemeldeter Markt Riedan in unserem Erzherzog¬
thum Oesterreich ob der Enns gelegen, ihre Borvordern und
sie unseren Vorfahrern, an unserem löblichen Hause Oester¬
reich und Uns oft und williglich gethan, mich sich hinfür
uit weniger als getreue, gehorsame Unterthanen zu hallen und
zu zeigen ganz nnterthänigst erbieten, auch wohl thun mögen
und sollen; darum haben Wir mit wohlbedachtem Muth,
guten Rath und rechtem Wissen bemeldeien N. Richter und
Rath und gemeinen Markt Riedan dies hernach beschriebene
Wappen, welches Wappen ist ein blauer lasurfarbner Schild,
von dem Grunde bis aus die Mitte desselben eine grüne
An, darinnen gleich üjjer sich erscheinend von Quadratsteinen
ein weißer ober silberfarbner Thurm mit offenem Thore
und aus demselben bis zu den beiden anderen Ecken des
Schildes sehend eine Wegscheide unb sonsten m'.t dreien
länglichen Fenstern, bas mittlere bie anbetn zwei überhöhend,
zweien eiitfalleuben Lichtern unb bteien erhellten Zinnen,
auch hinter bem Thurme unb ber Au zu beibeit Seiten
zwischen beit Bäumen, Häuser ttttb Thürntcheu mit rothen
Dächern erscheinend, alsbann solch Wappen unb Kleinob in
Mitte bies gegenwärtigen unseres kaiserlichen Briefes gemacht
unb mit Farben eigentlich ausgestrichen siitb, von nettem
gnäbiglich verleihen ttttb geben ihnen aus röm. kaisl. Macht¬
vollkommenheit wissentlich in Kraft bieses Briefes. Und
meinen, setzen ttttb wollen, dass nun fürbaß in Ewigkeit bie
obgenannten R. Richter ttttb Rath bes Marktes Rieban unb
alle ihre Nachkommen bieg eingeschriebene Wappen haben,
führen nnb sich besten in allen unb jebett ehrlichen Sachen unb
Geschäften, eg fei zu Zusiegeln, Petschaften, Kleinöben, Gemälde»,
unb sonst zu allen gemeinen Rothbursten nach ihrem Willen
unb Wohlgefallen frei gebrauchen nnb gemessen sollen unb mögen.
Jnmassen anbere unsere Märkte unb Flecken in unseren
erblichen Königreichen, Fürstenthümeru, unb Lauben, so mit