Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

darinnen wohnen und häuslich sitzen, und alle ihre Nach¬ 
kommen zu Bürgern geschöpft und gemacht, auch ihnen und 
ihren Nachkonnnen Markt- und Bürgerrecht, dazu darum 
jährlich einen Jahrmarkt am Sonntag nach St. Margarethen¬ 
tag mit fürstlicher Freiheit 14 Tage vor und 14 Tage her¬ 
nach, darzn wöchentlich auf den Montag einen Markt zu 
halten gnädiglich vergönnt und erlaubt, vergönnen und er¬ 
lauben ihtten das auch anfort wissentlich in Kraft dieses 
Briefes also, daß das vorgemeldete Dorf füran in Ewigkeit 
ein Markt, die Einwohner darum Bürger genannt und ge¬ 
heißen werden und alle Gerechtigkeit im Handel, als andere 
in unserem Fürstenthum Oesterreich gewöhnlich haben und 
gebrauchen und dieselben Jahr- und Wochenmarkt zu den 
beuanutlichen Zeiten und Tagen mit allen und wirklichen 
Gnaden, Freiheiten, Gerechtigkeiten und guten Gewohnheiten 
mit Kaufen und Verkaufen und was anderes wäre. 
Auch dass dieselben Bürger zu Riedau als wie andere 
Bürger das Bürgerrecht zu allen ihren und anderen Noth- 
dnrsten und wer sonst vor ihnen zu handeln hat, mit Richter 
und Rath haben und halten sollen und mögen. 
Jnmassen auch Jahr- und Wochenmarkt, wie sie von 
anderen Bürgern berührter Märkte in unserem Fürstenthum 
Oesterreich von Rechten oder Gewohnheit wegen gehalten 
werden, das zu thun oder gebrauchen, doch anderen Märkten 
in der Entfernung von zwei Meilen Wegs und darum auch 
Uns in unseren Freiheiten und Gerechtigkeiten ganz unver¬ 
griffen und ohne allen Schaden. Und gebieten darauf allen 
und jeglichen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Prälaten, 
Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, 
Bitzthnmben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schult¬ 
heißen, Bürgermeistern, Richtern, Rath, Bürgern, Gemeinden 
und sonst allen andern unsern und des Reichs, auch unserm 
erblichen Fürstenthnme und Lande Unterthanen und Getreuen, 
in was Würde, Stand oder Wesen die seien, ernstlich und 
festtgltch, dass sie die obgenannten Bürger zu Riedau und
	        
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