Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

— 36 — 
Heinrich II., Christel I., Chunrad II. und Wenzleich die 
Zeller. 
Am 1. Jänner 1362 verkauften Heinrich und Christel 
die Zeller das Erbrecht auf einem Gut in der Pfarre Raab. 
Die Urkunde lautet: Ich Heiutzel der Zeller und ich Christel 
der Zeller, Stefans des Zellers Söhne, bekennen, dass wir 
zn kaufen haben gegeben dein N von der Renolzleithen 
und feiner Hausfrau Elsbetheu und ihren beiden Erben unser 
Gut das Wiuttensach, das gelegen in der Raaber Pfarr, 
auf welchem zu der Zeit Hanns aufgesessen ist, um ein Geld, 
dass sie uns gereicht und .... haben zu einem rechten Erb¬ 
recht, als wie Landrecht ist, mit dem Bescheid, dass sie uns 
alljährlich davon dienen und geben sollen am unserem Franen- 
taqe zu der Dienstzeit 14 Schilling Pasfauer Pfennige, die 
gang und geb sind, und zwei Hühner und zu dem Dienstag 
nicht mehr. Wäre, dass sich ein Todrecht ereignete, so sollen 
sie zum Todrecht geben 32 Pfennige. Und wer auffährt (das 
Haus übernimmt) der soll geben 32 Pfennige, und wer ab¬ 
fährt der soll geben 32 Pfennige, nnd zu jeder Hochzeit 
zwei Käse und soll jeder Käs vier Pfennige wert sein. Sie 
sollen auch in unser Stift gehen mit zwei Hühner. Und wäre, 
dass sie uns den Dienst beiseite setzen 14 Tage lang, so 
sollen sie uns zu Wandel (Strafe) geben 60 Pfennige. Ver¬ 
säumen sie dann abermal 14 Tage, so sind sie uns wieder 
zur Strafe verfallen mit 60 Pfennige. Versäumen sie aber 
dreimal 14 Tage, ohne dass sie uns Dienst und Strafe 
leisten, so haben sich alle ihre Rechte Versalien an dem vor¬ 
genannten Gute und ist dasselbe wieder ledig, wie vorher. 
Damit das alles stets und unversehrt bleibe, darüber zu 
einer wahren Urkund geben wir, ich vorgenannter Heintzel 
der Zeller und ich Christel der Zeller, diesen offenen Brief 
gesiegelt mit unseres lieben Oheims Heinrich des Stainpeckhens 
anhangenden Jnsiegel, zu der Zeit Richters in Schaerding, 
und unseres lieben Oheims Lienhart des Eckkers anhangenden
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.