Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

— 33 — 
dazu gehört, versucht und unversucht, frei und ledig ausge¬ 
geben habe, dass alle meine Kinder, Söhne und Töchter, und 
alle meine Erben verzichtet haben mit Verzicht, die gebräuch¬ 
lich und gewöhnlich ist nach dem Landesrechte ob der Enns 
also, dass sie und ihre Erben mir, meiner obgenannten Hans- 
srau Elisabeth, und unseren Kindern, Söhnen und Töchtern, 
das vorgenannte Haus zu Riedau und alles, was dazu 
gehört, zu rechten Lehen verliehen haben und all unseren 
Erben, Söhnen und Töchtern, erblich leihen sollen; und dass 
ihnen und allen ihren Erben von mir, von meiner Haus¬ 
frau und von allen meinen Erben das also stets nnd unter¬ 
brochen bleibe. Darüber zu einer Urkund gebe ich diesen 
Brief versiegelt mit meinem Jnsiegel und mit meiner lieben 
Freunde Herrn Dietmar Lerbuhel, Herrn Rudolf des Schifers, 
Herrn Albers von Porzheim und Othakers Furier Jnsiegeln 
versiegelt, die der Sache Taidinger und Schiedslente gewesen 
sind um wegen einer Schuld, in die ich gegen meine vor¬ 
genannten Herren von Schannberg gefallen bin. Der Brief 
ist gegeben zu Schauuberg, da man zählte von Christus 
Geburt dreizehnhundert Jahr und darnach in dem sechs und 
zwanzigsten Jahr am St. Peter und Paul Tage. 
Am 20. Juli 1329 verbindet sich Ehnnrad der Zeller 
den Grafen von Schauuberg mit dem Hause zu Riedau, 
welches er von ihnen zu rechten Lehen erhalten hat, für 
ewige Zeiten gehorsam und dienend zu sein. Die Urkunde 
lautet: 
Ich Chunrad der Zeller bekenne und thue kund durch 
diesen Brief allen denen, die ihn lesen, hören oder sehen, 
dass ich zur Besserung wegen etlicher Schulden, in die ich 
gefallen, welche gegen die Edlen meine gnädigen Herren 
Graf Chunrad und Graf Heinrich von Schauuberg und all 
ihren Vettern und Brüdern mich und alle meine Erben 
ewiglich verbinden und verbunden haben, dass den vorge¬ 
nannten meinen Herren von Schannberg und allen ihren 
Erben von mir und allen meinen Erben und von aller« 
3
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.