Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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vorgenannte Gut ledig. Und darüber zur Nrkund gib ich 
diesen Brief versiegelt unter meines Vetters Heinrich des 
Zellers anhangenden Jnsiegels und unter Weruher des 
Huncheu anhangenden Jnsiegels. Der gegeben ist, da man 
zählte dreizehnhundert Jahr darnach in dem vierundfünfzigsten 
Jähr am St. Georgstag. 
Sein Bruder Otto der Zeller erklärt am 8. September 
1353 unter dem Siegel seines gnädigen Herrn Ortolf von 
Waldeck, den Hof zu Pramerdorf vom Stifte Reichersberg 
nur zu Baumannsrecht inne zu haben. Die Urkunde lautet: 
Ich Ortel der Zeller bezeuge offenbar mit diesem Brief für 
mich, meine Hausfrau und für alle meine Erben, dass ich 
nichts zu sprechen noch zu reden habe über den Hof zu 
Bramerdorf, noch über alles, was dazu gehört; nur dass ich 
ihn vergeben und versteuern kann nach Gnaden des Propstes 
zu Reichersberg, oder wer der Herr des Gotteshauses ist. 
Und wenn er mir das fürbaß nicht lassen wollte, so soll ich 
denselben ihm überantworten gut bewirtschaftet, in guten Ban 
zustande, mit Sarnen und Ernteheu nach nachbarlicher Schätzung, 
wie Landrecht ist. Und zur Urkund gib ich diesen Brief ver¬ 
siegelt unter meines gnädigen Herrn Ortolfs von Waldeck 
anhangenden Jnsiegel, da ich das eigene Siegel nicht bei der 
Hand habe. Gegegeben ant Geburtsfeste Mariä 1353. 
Der nächstfolgende Stefan Zeller ist entweder ein Sohn 
Ulrichs oder Ortels. 
Stefan der Zeller 1366. 
Stefan der Zeller erscheint zum erstenmale 1366 in einer 
Urkunde von Reichersberg und ant 24. September 1371 be 
zeugt er einen Urtheilsspruch des Niklas Wendelstein, Richters 
zu Schärding. Er war 1381 Burghüter auf Neuburg am 
Inn und 1387 Burghüter auf dem Schlosse Schärding. 
Schon 1381 besaß er das Bürgerrecht zu Schärding und 
siegelte ant Saitrenzitage desselben Jahres als Stefan der 
Zeller zu Zell, zu der Zeit Bürger zu Schärding, den au
	        
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