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ist und ihm Schaden machte, muß mit einem Ablaß versehen
werden, damit das Ueberwasser seinen Ablauf habe.
2. Was die Schütt betrifft, welche der Kläger Peter
Mülner auf den Gründen sowohl der Erlacher- als der
Schlüsselberger Unterthanen zu seiner Wehr vorher gebraucht
hat, so wird ihm dieselbe nochmals zuerkannt mit dem Be¬
merken, dass er, wenn er die Schütt von den genannten
Gründen nimmt, schuldig sei, den Besitzern dieser Gründe,
soviel sie für den Hausgebrauch nöthig haben, zu mahlen, was
ihm aber ein oder zwei Tage vorher angesagt werden muss.
3. Was die Holzach in der Wehre bei des Klägers
Mühle betrifft, wird ihm dieselbe noch durchaus zugesprochen:
dagegen soll aber der Müller den Jnfang, so er eingezimmert,
abzutreten schuldig sein.
4. Was den Weg betrifft, weswegen die Nachbarn über
beide Müller sich beschweren, so sollen die Nachbarn das
Recht haben, auf dem Wege zu fahren, jedoch sollen sie auch
alle zusammenhelfen, denselben ordentlich herzuhalten.
Ungefähr um das Jahr 1560 hat Leonhard Puechner
Pfleger zu Erlach das Schloß Hiuterdobl erbaut und beim
Kaiser die Erhebung zu einem adeligen Sitze erwirkt. Er
war ein eifriger Protestant und ist wohl ihm die Hauptschuld
beizumessen, dass der Protestantismus in Dorf sich solange
halten konnte.
Protestantismus zn Dorf.
Bis 1570 waren die Dörfer gut katholisch und besuchten
fleißig den pfarrlichen Gottesdienst in Taiskirchen; auch
reichten sie dem Pfarrer den schuldigen Zehent, dessen Wert
damals auf 100 fl. geschützt wurde. Von der lutherischen Lehre
angesteckt, verließ Johann Rnmpl, Kooperator zu Taiskirchen
eigenmächtig seinen Posten, siel vom katholischen Glauben ab,
übersiedelte nach Dorf und warf sich dort zum lutherischen
Pastor aus, wobei er auch von dem Pfleger zu Erlach
Leonhard Puechner und dessen Herrn dein Grafen von Orten-