Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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das ist in der Pfarre Dorf, namentlich angeführt. Dieselben 
waren: zu Angendobl der Wazl, zu Anßerjebing der Michl- 
bauer, der Bauernschneider, der Brand, Matthäusgütl, der 
Christlbauer; zu Dorf der Wirt, der Zauner, der Gasperl; 
zu Großreiting der Bauer und das Häusl am Berg; zu 
Habetswohl der Schnableder, der Reisinger zu Rennzedt 
sammt dem Nebenhause; zu Hiuterdobl der Stüriuger in 
Wilsliugsedt, zu Kleiureitiug das Haus Nr. 3, der Baueru- 
tischler, das Meistergütl, Dolbschueider, und der Gumpets- 
berger; zu Mitterjebiug der Riepl, der Rabe, der Preuiuger 
und der Kitzmantel; zu Partiug der Rohringer, der Partiuger, 
der Dorlbauer; zu Pimingsdorf die Mittermühle; zu Roiding 
der Bauer und der Simandl; zu Stögen der Peterbauer, 
der Wastl, der Willuer, der Müllerbauer, das untere und 
obere Gut zu Wielanden, und der Eiseuführer; zu Vorderu- 
tobl der Riedl, der Hörl, der Maier und der Kitzmantel 
und zu Weigljebing 4 Häuser. 
Erbauung der Kirche. 
ij 1481 erwirkte sich Sigmuud Auckheutobler, ein Nach¬ 
kommen des 1170 genannten Rudolf Auckheutobler, von seinem 
Grundherrn Grasen Sigmund von Schauuberg und vom 
Pfarrer zu Taiskircheu Leonhard Panthaller die Erlaubnis, 
zu Dorf eine Kapelle zu Ehren des heiligen Wolfgang er¬ 
bauen zu dürfen. Der Stiftbrief hierüber wurde ausgestellt 
zu Eferding am Mittwoch vor St. Stephanstag der Erfindung 
1481. In diesem Stiftbriefe nennt er sich „Sigmund von 
Dorf" und bestimmt, dass der Pfarrer von Taiskirchen einen 
tauglichen Mann aus Bayern als Zechpropst bei der Kirche 
zu Dorf aufstellen soll, während er und seine Nachkommen 
einen Zechpropst aus der Grafschaft Schauuberg aufstellen. 
Diese beiden Zechpröpste sollen alles Geld und etwa andere 
Geschenke, die der Kirche zu Dorf gespendet werden, in 
Empfang nehmen und jährlich vor dem Pfarrer zu Taiskirchen 
und dem hiezu Verordneten des Grafen von Schauuberg an
	        
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