Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

Das Gebiet der heutigen Pfarre Dorf lag im Traungau, in 
der Grafschaft Schaunberg und im Landgerichte Erlach. 
In der Ortschaft^Angendobl war ein adeliger Sitz. Es 
ist dies der gegenwärtige Bauernhof „Augendobler" genannt. 
1170 werden die edlen Rudolf und sein Sohn de Ouchentobl 
und Wilhalmns de Hawartswalde (Habetswohy als Zeugen 
in einer Formbacher Urkunde genannt, «sie waren Dienst- 
mannen der Herren von Schaunberg. 1371 werden in einem 
Urbarinm der Grafschaft Schaunberg folgende Orte in der 
Pfarre Dorf genannt: Außertobel, Schatzdorf, Pimmingsdorf, 
Dorf, Reiting, Augendobl, Niederjebing, Glabendors, Außer- 
jebing, Parz, Hörmeting und Gnmpoldsberg. 
Im Schaumberger Gebiete schieden sich die Unterthanen 
in eigentliche Holden und in die Besitzer der sogenannten 
„freien Eigen." Die freien Eigen waren viel geringer belastet 
und hatten weniger Abgaben zu entrichten. Im Erlacher 
Landgericht lagen die freien Eigen am dichtesten in der 
Pfarre Dorf, nämlich 52, wovon nicht eines öde lag. So 
gab z. B. der Ull von Dorf 1 Metzen Habern 5 Pfennig 
ze antwang und 2 Hühner; der Lüdl von Augendobl von 
einem Eigen 2 Metzen Habern, 11 Pfennig ze antwang und 
3 Hühner; der zu Hörmeting von einem Eigen 1 Metzen 
Habern, 7 Pfennig ze antwang und 2 Hühner. 
Kirche stand 'zu Dorf noch feine, sondern der ganze 
Psarrbezirf gehörte zur Pfarre Taisfirchen, weswegen auch 
die Bauern von Dorf den Zehent nach Taisfirchen entrichten 
mußten. In einem Urbarinm des Pfarrhofes Taisfirchen 
vom Jahre 1414 sind alle Zehenthäuser unter der Pram, 
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