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solche Art mit Beihilfe des jährlichen Präliminarsystems und zwar
mittels Einschaltung gesummter Bedeckung- und Erfordernis-
zweige in stetem Fortgang erhalten werde, so wrrd dieser
angeordnete Stiftbrief auf die unten angeführteu Puukte
gegründet, anmit ausgefertigt und erklärt, daß
Erstens nach Inhalt des über das allhrer bestandene
und in die dermalige Verforgungsanftalt umgeschaffeue Bürger¬
svital errichteten ursprünglichen Stiftsbriefes das Stammver-
mögen von der hiesiegen Bürgerschaft gestiftet worden und
dasselbe außer den in der Folge durch die Zutheilung der
Hälfte des hiesigen Bruderschaftsvermögen eine Anstiftung
per 672 fl. 44 kr. erhalten hat. .
Zweitens sind im gedachten Spitale im höchsten Falle
nie mehr denn 12 alterlebte oder preßhafte sowohl männliche
als weibliche Bürger oder deren Kinder von der Riedau schen
Bürgerschaft beiderlei Jurisdiction als Pfründner an- und
aufzunehmen, wovon jedoch, da der Raum des Spitales
es nicht gestattet, nur die 6 mühseligern ihre unentgeltliche
Wohnungen in selbem zu erhalten, die andern 6 aber die¬
selben sich außer demselben zu suchen und zu bezahlen haben.
Drittens ist das Recht, die erledigt werdenden Pfründner¬
stellen wieder zu besetzen und die Betheilungen zu bewilligen
der Herrschast Riedau als Vogtei, wie ehevor als auch serners,
ganz allein eingeräumt; doch müssen die zur Einrückung an¬
suchenden Pfündner jederzeit vorher das Zeugnis ihrer Armut
und Sittlichkeit von dem Herrn Pfarrer und Armenvater
beibringen, wo sonach die Eröffnung dieser Aufnahme und
Betheilungsbewilligung mittels Dekret an den Spitalverwalter
zu geschehen hat. Und da hiebei üblich war, dass der Magistrat
m Riedau eine zum Spitalzeugnisse würdige Person zur
Aufnahme der Vogtherrschaft vorschlug, so wird solche Ge¬
wohnheit auch für die Zukunft demselben beibelassen.
Viertens die Verbindlichkeiten, welche die aus diesem
Spitalsvermögen unterhalten werdenden Pfründner zu er¬
füllen haben, bestehen darin, dass sie alle Tage abends um