— 211 —
großer Abgang sei. Wirte waren um diese Zeit in
Riedau sechs.
3. Das Brot soll wieder abgewogen und der Brotsatz von
der Bürgerschaft angeschlagen werden, nicht vom Pfleger.
4. Die vier im Markte befindlichen Brunnen sollen anstatt
der Eimer Pumpen erhalten.
5. Werde von den fünf Fleischhackern das zu schlachtende
Vieh weder an den hiezu errichteten Säulen zur Be¬
schau ausgestellt, noch in den hiezu errichteten Fleisch¬
bänken ausgehackt, sondern zuhause.
6. Wird Beschwerde erhoben, dass der Satz des Rind¬
fleisches per Pfund 4 kr. und des Kalbfleisches ebenfalls
4 kr. sei.
7. Beschwert sich der Bürger Balthasar Weisbacher, dass er
Anno 1774 von dem damaligen Pfleger unschuldiger
Weise den Marktfreiheiten zuwider mit Gewalt in
Arrest geschleppt und in die Eisen geschlagen worden sei,
da er doch in rechter Zeit sich nach Hanse begeben
habe. Wiederum sei derselbe vor drei Jahren vom
nämlichen Pfleger in Arrest gesteckt worden, weil er
des gewesenen Richters Stadlmayr Rechnung, die nicht
einmal aufgenommen war und ihn gar nichts betroffen
habe, nicht unterschrieben habe. Endlich wird es zwei
Jahre her sein, dass der erwähnte Pfleger seinen ohne¬
hin krummen und elenden Sohn und einen seinigen
Vetter aus der Ursache in Arrest nahm, mit Eisen
belegen und ersteren nebst dreitägigen Arrest öffentlich
Eselreiten, seinen Vetter aber drei Tage in Eisen auch
öffentlich Wasserrunzen räumen und solchergestalten sie
Handwerksgesellen schimpflich abstrafen ließ, weil durch
einen Badergesellen, der des Pflegers Tag und Nacht
bester Kamerad war, abends gegen 10 Uhr aus bloßem
Muthwillen eine Rauferei angefangen worden sei. Dazu
kommt noch, dass er Weisbacher als Vater und Haus¬
besitzer deswegen durch zwei Tage mit Arrest belegt
14*