Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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Gustav Adolf, nach Nürnberg, bei demselben wider uns aller¬ 
hand Kriegshülfen zu verlangen und in gedachtes Erzherzog¬ 
thum einzuführen, abgeordnet worden, nicht allein bei dir 
in deiner Wohnung allda zu Nürnberg zu unterschiedlichen 
Malen eingekehrt, du ihre untreuen rebellischen Handlungen, 
Werbungen und Suchen an- und aufgenommen, sondern 
ihnen auch zu der etlich Malen gehaltenen Audienz bei ge¬ 
dachtem König alle Mittel und Weg an die Hand gegeben, 
sie selbsten geführt und begleitet haft, selbst mit und bei 
gewesen, sie in allen ihren Anbringen befördert, auch mit 
Rath und That Verhülflich beigesprungen seiest, wie sie ihr 
höchst strafwürdiges Vorhaben wider Uns erlangen und zu 
Werk richten möchten, mit welchen und andern mehr du dich 
an Uns als römischen Kaiser und deinen natürlichen Erb- 
herrn und Landesfürsten, wie auch an deinem eigenen Vater¬ 
lande höchlich ^ vergriffen, des abscheulichen Lasters unserer 
beleidigten Majestät und der schändlichen Rebell-ion theilhaftig 
gemacht hast. Wann wir Uns dann derentwegen gegen dich 
das Recht ergehen zu lassen resolviert, wie es sich in der¬ 
gleichen großen Lastern eignet und gebürt, als eitiren und 
erfordern dich hiemit durch diese offene Edietal - Citation 
peremtorie ernstlich gebietend und wollen, dass du vom Dato 
innerhalb 6 Wochen anzureiten nachkommest, welchen Termin 
wir dir für den ersten, andern, dritten, letzten und endlichen 
Gerichtstag setzen und benennen peremtorie oder wenn der¬ 
selbe Tag nicht ein Gerichtstag sein sollte, den nächsten 
Gerichtstag darnach selbst in eigener Person allhie in Wien 
in unserer kaiserlichen Burg für unseren Statthalter, Kanzler, 
Regenten und Räthen des Regiments unserer niederöster¬ 
reichischen Lande, denen wir diese Sache durch Specialbefehl 
aufgetragen, vor ihrer gewöhnlichen Session und Rathsstube 
gewißlich erscheinest, durch einen Thürhüter angebest und dich 
gegen obvermeldte deine Verbrechen und dasjenige, was dir 
serners fürgehalten werde, beantwortest, darauf auch fernere 
rechtliche Erkenntnis und Ausspruch erwartest mit der aus- 
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