Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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überantwort worden, dass ich des Herrn Supplikanten Begern 
statt thuen oder meine Dokument«, so ich nmb inermelter 
Khirchen in Handten, in 14 Tagen zum löblichen Statthalter- 
Ambt erlegen solle, den ich mit gezimendter Reverenz empfan¬ 
gen und vernomben. Ob aber nun vor Jahren ainigerleiy 
Dokument« absonderlich über diese Capelle anfgericht worden, 
oder ob hernach solche etwan in Veränderung der Obrigkheiten, 
die sich innerhalb hundert Jahren oft begeben, von hie wekh 
und nach Zell in Bayern Schärdtinger Landgerichts anjezo 
Herrn Hans Ardolphen Freyherrn von Tättenpach angehörig, 
alda die Zeller (als Urheber solcher Capelle) hernach malen 
die von Retschan, Hvchenegger und andere mehrn Thails 
gehaust und gewohnt, verbliben, oder durch gemelteu Retschan 
nach Veldegg gebracht und in ainer vor Jahren fürgangenen 
Pruust mit andern und mehr Briessachen verdorben sein, 
dessen hab ich zwar der Zeit khaiu eigentliches Wissen, doch 
will ich nit nnderlassen, mit uegsteu es Gelegenheit leiden 
mag, angemelten beiden Orthen umb die Nachsuuchung anzu¬ 
halten, solche wo nur möglich zu Haudt zu bringen und 
Inhalt beschehener Auslag zum löblichen Statthalter-Ambt 
zu erlegen. Jnmitels khan ich hiemit zu des löbl. Gerichts 
geschwindem Nachricht wegen viel bedeuter Capellen Er. Gn. 
dieses zu berichten nicht nmbgehen, dass solche noch vor 
hundert Jahren weillandt Georg Zeller zu Zell auf seinem 
eigenthümblicheu Gruudt erbaut, welche hernach von ainein 
Inhaber ans den andern, entlieh auch durch Erbschaft und 
ains Theils von den Retschan'schen Erben khausweis an vor- 
gemelte meine Frau Gemahel khommeu, die es alle ruehig 
ingehabt, und ob es wohl vor wenig Jahren ein Pfarrer zu 
Taiskircheu Veit Schöfberger (umb willen man aldorthin 
jährlich fünf Gulden, die man anfangs ainem Priester wegen 
Verrichtung aiues wöchentlichen Gottsdieust geben haben solle 
und hernach etwan aus Uebersehen zu ainer stetwehrenten 
Gerechtigkeit) ansprüchig machen und ain Recht hieraus er¬ 
zwingen wollen, auch derowegeu zum Thail bey der Regierung
	        
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