Volltext: Zum Ferntransporte nieder- und oberösterreichischer Sensenwaren vor der Zollordnung von 1775

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Edmund Friess 
Visionen und Niederlagsgebühren in Regensburg beantragen. Der 
Eisenobmann aber solle sich mit dem Landeshauptmanne von Öster¬ 
reich ob der Enns ins Einvernehmen setzen, da diesem ohnehin die 
Regelung des Straßenzuges durch Böhmen obläge 12. Der weitere 
Verlauf dieser Angelegenheit ist mir bisher nicht bekannt. A. v. 
Pantz stellt bereits 1906 (Die Innerberger Hauptgewerkschaft, 
a. a. 0., 136) fest, daß der vorhin genannte Freistädter Aufschlag 
des Eisenobmannes zu Steyr auf Sensenwaren im Jahre 1773 auf¬ 
gehoben wurde. 
12 Ebenda.
	        
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