Regelung der Befehlsverhältmff«
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Inzwischen war die Kampftätigkeit bei der Eisernen Division und bei
der Landeswehr wieder aufgelebt. Am 18. Mai griff der Feind gleichzeitig
an der Eisenbahnbrücke nördlich von Mitan und bei Kalnzem an. Während
er an der erstgenannten Stelle in länger dauerndem Kampf abgewiesen
wurde, mußte bei Kalnzem eine deutsche Feldwache unter Verlusten zurück¬
gehen. Es gelang aber, im Gegenstoß ein verlorengegangenes Maschinen¬
gewehr zurückzuerobern und den Gegner unter erheblichen Verlusten aus
seiner Ausgangsstellung zu vertreiben.
Regelung der Befehlsverhältniffe.
Die hierdurch und durch die mehrfach geänderten Absichten der Führung
eintretende Paufe wurde benutzt, um die mehr als verwickelten Befehls¬
verhältnisse einigermaßen zu klären. Während nämlich die Brigade
Kurland schon vor der letzten Wendung sehr eingehende Befehle auch für
das Verhalten nach der Einnahme von Riga gegeben hatte, erhielt nunmehr
der Führer der Landeswehr, Major Fletcher, vollkommen freie Hand. Er
sollte nach dem Schreiben des Generalkommandos an die Ersten General¬
stabsoffiziere vom 16. Mai „die erforderlichen Besprechungen — im Sinne
der dort gegebenen Gesichtspunkte — einleiten", also das Zusammenwirken
mit den reichsdeutschen Verbänden von sich aus regeln. Die Brigade Kur¬
land wurde angewiesen, die von ihr getroffenen Maßnahmen als lettische
Angelegenheiten der Landeswehr zu überlassen. Im Falle einer lettischen
Aktion dürfe das Generalkommando, also auch die Brigade Kurland, nur
dulden, nicht befehlen. Ihr Befehlsrecht setze erst wieder ein, wenn es sich
darum handle, Anordnungen zu treffen, um die geschaffene Lage in den
Rahmen der deutschen Verteidigungsstellung einzupassen. Der Brigadestab
wurde angewiesen, sich ebenso wie das Generalkommando während der be¬
absichtigten Sonderaktion nicht an die Front zu begeben.
In Wirklichkeit wurde schließlich das Unternehmen in allen Einzelheiten
von dem an die Front entsandten Ersten Generalstabsoffizier des General¬
kommandos mit den Generalstabsoffizieren der Frontabschnitte durch¬
gesprochen. Es sollten hiernach erreichen:
2. Infanterie-Brigade, d. h. die an der Front verbliebenen
Teile der 1. Garde-Reserve-Division: Neugut—Gr. Ekau,
Eiserne Division: Balling—Neuhos—Klein-Jungsernhof—Süd¬
spitze Jägelsee,
Landeswehr: Jägelsee—Magnusholm.
Diese Anordnungen bedeuteten taktisch insofern eine Umkehrung des
ersten Befehls, als nunmehr statt des rechten der linke Flügel den Haupt-