Volltext: Historische und topographische Darstellung von Korneuburg und Stockerau und ihren Umgebungen, oder das Decanat am Michaelsberge [9,2] ([9] = Abth. 2 ; Bd. 2 ; / 1829)

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von Korneuburg zwar Schuld, daß sie absichtlich mehrere Be- 
neficien unbesetzt ließen, um das Einkommen von selben zu 
ziehen; allein die n. ö. Verordneten hatten ihnen gegen Erle 
gung von 566 Gulden und sieben Schilling, als »verflossene« 
Steuer von i555 bis i566, unterschiedliche Beneficien und 
Stiftungen daselbst im Jahre i566 eingeräumt und Satzweise 
auf mehrere Jahre übergeben. — Diese verursachten aber der 
Stadt sehr großen Schaden- indem die verödeten Weingärten, 
aus denen sie größten Theils bestanden, auf ihre Kosten be 
bauet werden mußten. Nachdem sie daher schon darauf ange 
tragen hatte- daß je dtey und drey der hiesigen Beneficien zu 
sammengezogen- die Weingärten verkauft- und die Beneficia- 
ten, die zugleich die Sacramente und das Wort Gottes verwal 
ten sollten- im baaren Gelde besoldet würden; suchte sie auch 
im Jahre 1670 die Beneficiaten-Häuser, die immer mehr und 
mehr verödeten, aufs Beste zu verkaufen. 
Dieses Ansuchen richtete im Jahre 1676 die hiesige Bürger 
schaft sogar an Se. Majestät selbst- und bath dringend, die 
Häuser zur Erleichterung der nöthigen Auslagen veräußern, 
und das Einkommen etlicher Beneficien zur besseren Unterhal 
tung ihres Spitales, und zur besseren Stiftung der 
Bürgerschule verwenden zu dürfen. 
Maximilian II. geboth auf diese Bitte im Januar \5^b 
vor allen andern, das doppelte sogenannte r>alte Pfarrhof-L 
Beneficium, welches wailand Thomas Hauzenberger inne ge 
habt, bis zur verfaßten Reformation, Niemanden mehr zu 
verleihen.— Diese erschien noch im May des nähmlichen Jah 
res; und null ward folgende Vereinigung und Benützung 
der Benefici en durch den Kaiser selbst festgesetzt, und vdn 
zwey nachfolgenden Regenten, von Rudolph II. im Jahre »67^ 
und von König Mathias II. im Jahre 1610, erneuert und con- 
firmiret. Erstens: Sollten die beyden Beneficien, St. Wolf 
gang und U. L. Frauen, unter der Lehenschaft des Stiftes Klo 
sterneuburg der Pfarre incorporirt; und zweytens auch die 
St. Pet ers- und Johanns-Stiftung einem jeden Pfar 
rer eingeräumt werden, damit er desto leichter dem Caplane 
und Schulmeister das Bestimmte abreichen könne; doch sollte er
	        
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