Volltext: Ober-Oesterreich

Landesarchivsgebäude 
Das oberösterreichische 
Landesarchiv in Linz 
Von Dr. Ignaz Zibermayr 
Die Erkenntnis, daß die Archive die Fundgruben für die Erforschung unserer Vorzeit sind, 
hat sich erst allmählich im Laufe der Jahrhunderte durchgerungen. Ursprünglich waren sie bloß 
Aufbewahrungstätten der Besitz- und Rechtstitel und hatten nur den Zweck, die schriftlichen 
Zeugnisse hiefür stets bei Bedarf zur Hand zu haben. Man hat deshalb im eigenen Interesse auf 
deren Sicherung zwar stets Wert gelegt, aber sie sonst vor der Öffentlichkeit möglichst geheim 
gehalten. Wohl ist schon früh die Wahrnehmung aufgedämmert, daß die Urkunden nicht nur 
Beweismittel für Rechtsnachweise sind, sondern auch die verläßlichsten Quellen zur Feststellung eines 
vergangenen Ereignisses. Die Geistesrichtung des Humanismus hat dies schon klar erfaßt und die 
urkundlichen Zeugnisse höher gewertet als die Mitteilungen der mittelalterlichen Chronisten. Die 
Geheimhaltung der Archive hat aber diese Erfahrung nur in sehr beschränktem Grade nutzbar 
machen lassen. 
Hiefür machte damals die Rezeption des römischen Rechtes die Wertschätzung der schrift¬ 
lichen Zeugnisse in anderem Sinne ungemein fruchtbar: man begnügte sich jetzt nicht mehr mit der 
Ausstellung und dem Verzeichnen der Urkunden, sondern das neue, beruflich vorgebildete 
Beamtentum führte im wechselseitigen Verkehr der Behörden einen regelrechten und fest 
umschriebenen schriftlichen Geschäftsgang ein; der Niederschlag hievon, die Akten, erfuhren 
weiterhin als Registratur eine bestimmungsgemäße Verwahrung in der Kanzlei. Es konnte so im 
Laufe der Zeit ein wirklicher Archivkörper erwachsen, welcher den besten Schutz für Rechts¬ 
sicherheit und ein wirksames Gegenmittel gegen die häufig angewandten Fälschungen bot. 
In Österreich bezeichnet diesen Umschwung die Regierungszeit des Kaisers Maximilian I. 
(1493—1519), welcher durch seine Kanzleireform der Begründer des österreichischen Archiv¬ 
wesens geworden ist. 
Für das Land ob der Enns wurde vorbildlich seine Errichtung des Regiments für die nieder¬ 
österreichischen Länder (Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten und Krain) zu 
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